So , nun hats mich auch erwischt:
-Kind volljährig
-Anspruch KG erneut seit April 13 (Bescheid Kindergeldkasse),Summe in Z.6
-Kind in Anlage AV Z.21 eingetragen
Der Plausibilitätstest geht durch ,aber bei der Steuerberechnung erhalte ich folgenden Hinweis:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Eingetragen hatte ich in Z.17
1.Auslandsjahr bis 23.03.2013
2.Studium 23.09.2013-31.12.2013
Ersteres aus Vollständigkeitsgründen,da ich im Vorjahr ebenfalls auf das Auslandsjahr bezug genommen hatte(aber selbst wenn ich es lösche ändert sich an der o.g.Meldung nichts).
Wo liegt mein Denkfehler?In den 4 Monaten? Aber die KG-Kasse bestätigte KG ab April.
lg
-Kind volljährig
-Anspruch KG erneut seit April 13 (Bescheid Kindergeldkasse),Summe in Z.6
-Kind in Anlage AV Z.21 eingetragen
Der Plausibilitätstest geht durch ,aber bei der Steuerberechnung erhalte ich folgenden Hinweis:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe
des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Eingetragen hatte ich in Z.17
1.Auslandsjahr bis 23.03.2013
2.Studium 23.09.2013-31.12.2013
Ersteres aus Vollständigkeitsgründen,da ich im Vorjahr ebenfalls auf das Auslandsjahr bezug genommen hatte(aber selbst wenn ich es lösche ändert sich an der o.g.Meldung nichts).
Wo liegt mein Denkfehler?In den 4 Monaten? Aber die KG-Kasse bestätigte KG ab April.
lg
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