Hallo,
ich habe seit November 2013 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, die abziehbare Vorsteuer aus der Installation der Anlage wurde mir vom Finanzamt bereits zurückerstattet.
Bei der Umsatzsteuererklärung für 2013 - die eigentlich noch recht einfach ist, da der Energieanbieter nur 1x-jährlich Ende Oktober abrechnet (Eigenverbrauch) - stehe ich jetzt vor der Frage, wo ich die bereits zurückerstattete Vorsteuer eintragen soll.
Habe dazu keine eindeutige Zeile gefunden, kann ja aber schlecht die Rückzahlung bei der Erklärung einfach weglassen. Wenn ich die Zeile 105 - Überschuss - mit dem (negativen) Betrag der Rückzahlung ausfülle, stimmt die Erklärung zwar rechnerisch, aber ich weiß nicht, ob das so auch korrekt ist.
ich habe seit November 2013 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, die abziehbare Vorsteuer aus der Installation der Anlage wurde mir vom Finanzamt bereits zurückerstattet.
Bei der Umsatzsteuererklärung für 2013 - die eigentlich noch recht einfach ist, da der Energieanbieter nur 1x-jährlich Ende Oktober abrechnet (Eigenverbrauch) - stehe ich jetzt vor der Frage, wo ich die bereits zurückerstattete Vorsteuer eintragen soll.
Habe dazu keine eindeutige Zeile gefunden, kann ja aber schlecht die Rückzahlung bei der Erklärung einfach weglassen. Wenn ich die Zeile 105 - Überschuss - mit dem (negativen) Betrag der Rückzahlung ausfülle, stimmt die Erklärung zwar rechnerisch, aber ich weiß nicht, ob das so auch korrekt ist.
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