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Krankheitskosten

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    Krankheitskosten

    Hallo!
    Wo kann ich angeben, dass eine chronische Krankheit vorliegt und wie muss ich das belegen? Genügt ein Attest vom behandelnden Arzt?

    #2
    AW: Krankheitskosten

    ob die Krankheit chronisch ist oder nicht, ist steuerlich ohne Belang. Soweit sie Krankheitskosten hatten, sind diese außergewöhnliche Belastungen. Die zumutbare Belastung ist abzuziehen. Anders als vielleicht bei der Krankenkasse spielt hierfür der Aspekt chronisch aber keine Rolle.

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      #3
      AW: Krankheitskosten

      Hallo,

      da ich eine ähnliche Frage habe, hänge ich mich mal hier an:

      Wie steht es in diesem Zusammenhang mit den anhängigen Verfahren zur zumutbaren Eigenbelastung, weiß das jemand:

      http://blog.steuerberaten.de/privat/11_5507_kosten-fur-medikamente-unbegrenzt-steuerlich-abzugsfahig/

      ?

      Vielen Dank!

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        #4
        AW: Krankheitskosten

        Die Steuerbescheide werden in dieser Hinsicht vorläufig erstellt. Wenn es eine Entscheidung zu Gunsten der Bürger geben sollte, sind die Bescheide damit noch änderbar, ohne dass ein Einspruch nötig wäre.

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          #5
          AW: Krankheitskosten

          Hallo zusammen,

          gibt es hier etwas neues? Werden die Bescheide immer noch vorläufig erstellt....?
          Ich bin leider etwas spät dran und muss meine Erklärung für 2013 noch machen. Falls da mittlerweile ein urteil gefällt wurde, bräuchte ich mir ggf. den Aufwand des Zusammensuchens der Krankheitskosten nicht machen....
          Habe online leider nichts gefunden, oder falsch gesucht

          Weiß jemand Bescheid?

          Vielen Dank schonmal!

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            #6
            AW: Krankheitskosten

            Verfahren beim BFH VI R 32/13 und VI R 33/13 sind beide noch anhängig und die Einkommensteuerbescheide ergehen diesbezüglich immer noch vorläufig.

            Deine Krankheitskosten solltest du aber auf jeden Fall bereits jetzt erklären, da der Fall sonst bei einer späteren Entscheidung zu Gunsten des Bürgers nicht automatisch aufgegriffen werden kann.
            (Nein, ich weiß nicht wie die Verfahren ausgehen werden, ist nur reines Wunschdenken)
            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 17.12.2014, 06:49.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Krankheitskosten

              Hallo Beamtenschweiß,

              vielen Dank!

              Wäre es denn auch möglich, nachträglich die entsprechenden Belege einzureichen, WENN denn ein für den Steuerpflichtigen positives Urteil gefällt wird...? (ich muss die Erklärung dringend abgeben, und würde mir zum aktuellen Zeitpunkt gern die Suche nach den Belegen sparen...zu einem späteren Zeitpunkt, wenn denn ein positives Urteil erfolgt, würde ich dies natürlich tun, da mehr Zeit vorhanden...)

              Danke!

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                #8
                AW: Krankheitskosten

                Hallo Lina_la,

                auf die Frage antworte ich mal mit einem entschiedenen vielleicht *g*

                Sofern deine Krankheitskosten eh unter die zumutbare Eigenbelastung fallen oder diese nur geringfügig übersteigen, wird sicherlich niemand beim FA die Belege sehen wollen.
                Solltest du jedoch weit über der zumutbaren Eigenbelastung liegen, so wird man sicherlich die Belege dazu haben wollen.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Krankheitskosten

                  Wenn man sich die Vorläufigkeit genau anschaut, lautet die wie folgt:

                  Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO
                  vorläufig hinsichtlich
                  - des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der
                  Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als
                  außergewöhnliche Belastung

                  Von der Höhe der Aufwendungen steht da nichts. Wenn du also null Aufwendungen geltend machst, wirst du auch bei einem positiven Urteil nichts nachreichen können, da der Bescheid nicht wegen der Höhe der Aufwendungen, sondern nur wg. dem Abzug der zumutbaren Belastung vorläufig ist..

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                    #10
                    AW: Krankheitskosten

                    -.-.-OT-.-.-
                    Es ist immer wieder erstaunlich, wie plötzlich der Termin für die Steuererklärungen kommt, ähnlich wie ein Wintereinbruch, Glatteis oder Feste
                    Grüsse
                    Kontierung

                    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                      #11
                      AW: Krankheitskosten

                      Auf diesen Kommentar habe ich gewartet @Kontierung....

                      @alle anderen: vielen Dank für die schnelle und umfassende Hilfe. Habe jetzt doch die wichtigsten Belege rausgesucht und eingetragen, falls es doch mal dazu kommt, dass Krankheitskosten unterhalb der zumutbaren Eigenbelastung relevant werden.

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