Hallo Forenkenner,
mir wurde zum 31.12.2012 gekündigt. Die Abfindung wurde aber erst im März 2013 gezahlt. In der entsprechenden elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nun Lohnsteuerklasse 6 (statt normal 3) eingetragen und unter Zeile 1 Dauer des Dienstverhältnisses 01.01. - 28.02.. Zu dieser Zeit war ich aber in diesem Unternehmen nicht mehr tätig. Ab 01.01. bis 31.07. war ich arbeitsllos gemeldet. Ab 01.08. - 31.12. hatte ich eine neue Stelle.
Müssen die Daten der entsprechenden elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der Abfindung mit nun Lohnsteuerklasse 6 in die Anlage N übernommen werden? Was muß für die Zeit der Arbeitslosigkeit eingetragen werden?
Kann mir jemand helfen, was ich nun in Anlage N eintragen muß?
Freue mich auf Eure Tipps!
Waldläufer
mir wurde zum 31.12.2012 gekündigt. Die Abfindung wurde aber erst im März 2013 gezahlt. In der entsprechenden elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nun Lohnsteuerklasse 6 (statt normal 3) eingetragen und unter Zeile 1 Dauer des Dienstverhältnisses 01.01. - 28.02.. Zu dieser Zeit war ich aber in diesem Unternehmen nicht mehr tätig. Ab 01.01. bis 31.07. war ich arbeitsllos gemeldet. Ab 01.08. - 31.12. hatte ich eine neue Stelle.
Müssen die Daten der entsprechenden elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der Abfindung mit nun Lohnsteuerklasse 6 in die Anlage N übernommen werden? Was muß für die Zeit der Arbeitslosigkeit eingetragen werden?
Kann mir jemand helfen, was ich nun in Anlage N eintragen muß?
Freue mich auf Eure Tipps!
Waldläufer
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