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1% Regelung / Umsatzsteuer und Gewerbe

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    1% Regelung / Umsatzsteuer und Gewerbe

    Ich habe ein Gewerbe

    Der PKW wurde als Geschäftswagen geleast

    Der PKW wird über 50 % geschäftlich genutzt

    1% Regelung für Privatnutzung und Wohnort = Arbeitsplatz

    Listenpreis Brutto : 29.200 Euro

    Leasingrate netto 259 Euro

    Vorsteuer hieraus = 49,21 Euro mtl.

    Steuerliche Ausgabe also 259 + 49,21 Euro = 308,21 Euro mtl.

    Privatentnahme also 292 Euro + 19 % = 347,48 Euro mtl.

    ( Versicherungen, Steuer, Benzin mal unberücksichtigt )

    Für die Umsatzsteuer :

    Vorsteuer : 49,21 x 12 Monate = 590,52 Euro

    Umsatzsteuer aus 1 % Regelung =

    29.200,00 : 100 = 292 : 100 x 19 x 0,80 = 532,61 Euro

    Ich bekomme also nur 58,91 an Vorsteuer erstattet ?

    #2
    AW: 1% Regelung / Umsatzsteuer und Gewerbe

    Das hier ist ein Forum für ELSTER-Produkte und ELSTER-Fragen.

    Ihre Frage ist eine steuerrechtliche Frage und keine Frage rund um ELSTER.

    Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: 1% Regelung / Umsatzsteuer und Gewerbe

      Unsinn ...... dafür sind Foren da um Tipps zu tauschen , auch solche. ....
      und im Forum gibt es die Frage in ähnlicher Form mit SINNVOLLEN Antworten schon

      Ich gebe doch keine 150 Euro die Stunde für einen Steuerberater
      aus und kann dann 1 Monat dafür sparen !? als Normalverdiener

      Kommentar


        #4
        AW: 1% Regelung / Umsatzsteuer und Gewerbe

        Hallo

        Ich würde beachten:

        StBerG

        § 5
        Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von
        Berufsbezeichnungen
        (1) Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in
        Steuersachen leisten.

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          #5
          AW: 1% Regelung / Umsatzsteuer und Gewerbe

          man braucht nur schreiben , was man für Tipps hat und den Zusatz " dies ist keine
          Rechts und / oder Steuerberatung " und schon geht Alles .....

          sonst dürften auch keine medizinischen Tipps getauscht werden

          Ps.

          was steht da ?

          dürfen nicht " geschäftsmäßig " ... !! und das hier ist nicht geschäftsmäßig

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            #6
            AW: 1% Regelung / Umsatzsteuer und Gewerbe

            "geschäftsmäßig" heißt "mit Wiederholungsabsicht", selbst wenn es kostenlos ist. Der Spruch "ist keine Rechtsberatung" ist doch Quatsch, wenn Jeder eindeutig sieht, dass es nicht stimmt.

            Mag ja sein, dass der eine oder Andere sich mit seinen Postings hier im Forum sehr scharf an der Grenze bewegt. Aber wie man in den wald hineinruft, so schallt es doch auch hinaus:

            Wenn hier Jemand eine eindeutig steuerberatende Frage stellt und nicht mal den Versuch macht, das irgendwie mit Eintragungsschwierigkeiten zu "verkleiden" und dann gleich mit "Unsinn" daher kommt und hier kostenlose Steuerberatung haben möchte, dann setze ICH mich jedenfalls hier NICHT mehr in die Nesseln. Und das wird den Anderen hier sicher genauso gehen. Und damit können wir den Threat m.E. schließen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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