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Anlage U - muss man die Einkünfte der unterstützenden Person eintragen?

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    Anlage U - muss man die Einkünfte der unterstützenden Person eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines Problem:

    Unser Sohn ist Student und wir unterstützen ihn mit einem monatlichen festen Betrag. Seit November 2013 gibt es kein Kindergeld mehr. Er wohnt nicht mehr bei und arbeitet ein bisschen neben dem Studium. Seine Einkünfte sind eher unregelmäßig.

    Ich habe den Unterstützungbetrag für Dezember in die Anlage U eingetragen und unter "Einkünfte der zu unterstützenden Person" einen "Daumen mal Pi" Betrag eingetragen, der weit unter dem Höchstbetrag ist. Ich habe seinen monatlichen Circa-Einkünfte auf das Jahr hochgerechnet.

    Ist das korrekt oder muss er mir eine genaue Summe übermitteln, die ich dann eintrage? Ich habe auch gelesen, dass es seit 2012 überhaupt nicht mehr notwendig ist, die Einkünfte einzutragen.

    Vielen Dank für eine Auskunft, G.

    #2
    AW: Anlage U - muss man die Einkünfte der unterstützenden Person eintragen?

    Auf der Anlage Unterhalt sind in der Zeile 46 ff. Angaben zu den Einkünften der unterstützten Person zu machen. Die Eingabehilfe gibt dazu ausführliche Erläuterungen.

    Die eigenen Einkünfte der Kinder sind nur dann nicht mehr anzugeben, wenn diese die Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag erfüllen. Dort gab es "früher" auch eine Einkommensbegrenzung, die nun weggefallen ist.

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      #3
      AW: Anlage U - muss man die Einkünfte der unterstützenden Person eintragen?

      Vielen Dank für die Antwort.

      In der Eingabehilfe ist ganz unten zu lesen: " Die Jahresbeträge verringern sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben."

      Heißt das, dass ich für das Jahr 2013 nur die Einkünfte für den Dezember angeben muss, da ich nur für diesen Monat die Unterstützung geltend mache?

      Gruß, G.

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        #4
        AW: Anlage U - muss man die Einkünfte der unterstützenden Person eintragen?

        Genau so ist es.

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          #5
          AW: Anlage U - muss man die Einkünfte der unterstützenden Person eintragen?

          Das ist mal eine gute Sache. Denn das macht es wenigstens für dieses Jahr einfacher :-)

          Vielen Dank! G.

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            #6
            AW: Anlage U - muss man die Einkünfte der unterstützenden Person eintragen?

            PS: Bitte Anlage U und Anlage Unterhalt nicht verwechseln. das sind 2 verschiedene Paar Schuhe
            Mfg

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              #7
              AW: Anlage U - muss man die Einkünfte der unterstützenden Person eintragen?

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              PS: Bitte Anlage U und Anlage Unterhalt nicht verwechseln. das sind 2 verschiedene Paar Schuhe
              Vielen Dank für den Hinweis. Das war mir nicht klar, aber ich habe ohnehin die richtige Anlage "Unterhalt" benutzt.

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                #8
                AW: Anlage U - muss man die Einkünfte der unterstützenden Person eintragen?

                So, weiter geht's. Leider klappt es noch nicht ganz. Das System lässt keine Steuerberechnung zu, weil:

                AHW Abbruch-Hinweise
                Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

                EHW Elster-/Steubel-Hinweise
                Bei mindestens einem Kind wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum gewährt, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.

                Also es war 2013 folgendermaßen:
                Januar bis November Kindergeld und Freibetrag für auswärtige Unterkunft.
                Dezember Unterstützung unsererseits wurde für Monat Dezember eingetragen (mit Angabe seines Einkommes im Dezember)

                Kann mir jemand helfen?

                Soll ich bei "auswärts untergebracht" nur bis November schreiben, obwohl er noch auswärts wohnt?

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