Hallo liebe Helfer,
für meine Eltern (beide Rentner) erstelle ich mit ElterFormular die Steuererklärung 2012 und habe eine Frage bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer. Kurz vorweg: Beide beziehen eine zusätzliche Rente aus dem Ausland.
Nach der Berechnung, würden meine Eltern 64 Euro zurückerhalten. Bei den hohen HDL (4446 Euro) hätten sie aber mehr erwartet. Hier blick ich leider nicht durch und kann auch nicht den Betrag von 226 Euro zuordnen (Berechnung der Einkommensteuer)
| Festgesetzt werden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Kapitalertragsteuer | -61,00 | 0,00 | -3,31 | |
| verbleibende Beträge | -61,00 | 0,00 | -3,31 | -64,31 |
Berechnung des zu versteuernden Einkommens Ehemann Ehefrau Insgesamt
Einkünfte aus selbständiger Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.000
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . ...... . . . 343 . . . . . 1.502
ab Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . . . . -343 . . . . -1.259
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . ........... . . . . . . 0 . . . . . . 243
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung . . . . . 0 . . . . . 3.171
sonstige Einkünfte
Leibrente/n
Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . 13.530
ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -6.765
steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 6.765 6.765
Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . . 2.716
ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -1.358
steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 1.358 1.358
Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . 10.414
ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -5.207
steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 5.207 . . . . . . . . . . . 5.207
Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . . . 981
ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . . -491
steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . . 490 . . . . . . . . . . . . 490
Summe der zu besteuernden
Renten und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . 8.123. . . . 5.697
ab Werbungskosten-Pauschbetrag . . . . . . . -102 . . . . . . -102
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . . 8.021 . . . . . 5.595
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . ..... . . . 8.021 . . . . . 5.595
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . 8.021 . . . . . 12.009 . . . . . 20.030
ab
Altersentlastungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.900 . . . . . -1.900
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . .. . . . . . 8.021 . . . . . 10.109 . . . . . 18.130
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 502
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . 502. . . . -502
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Kalenderjahr 2012 geleistete Zuwendungen
nach §10b Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . .. . . . . . . . 60 . . . . . 60
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . .. . . 60
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . -72
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . 17.556
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 17.556 . . . . .. . . . . . . 226
Ermäßigung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
im Privathaushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen . . . . . . . . . 116
Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 774
Summe und davon abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 890 . . . -226
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . 0
Berechnung der Kirchensteuer
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
davon 9 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
Berechnung des Solidaritätszuschlags
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . 0
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
Könnt Ihr mir bitte erklären, warum die Rückerstattung hier so gering ist?
Herzlichen Dank und frohe Ostern
für meine Eltern (beide Rentner) erstelle ich mit ElterFormular die Steuererklärung 2012 und habe eine Frage bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer. Kurz vorweg: Beide beziehen eine zusätzliche Rente aus dem Ausland.
Nach der Berechnung, würden meine Eltern 64 Euro zurückerhalten. Bei den hohen HDL (4446 Euro) hätten sie aber mehr erwartet. Hier blick ich leider nicht durch und kann auch nicht den Betrag von 226 Euro zuordnen (Berechnung der Einkommensteuer)
| Festgesetzt werden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Kapitalertragsteuer | -61,00 | 0,00 | -3,31 | |
| verbleibende Beträge | -61,00 | 0,00 | -3,31 | -64,31 |
Berechnung des zu versteuernden Einkommens Ehemann Ehefrau Insgesamt
Einkünfte aus selbständiger Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.000
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . ...... . . . 343 . . . . . 1.502
ab Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . . . . -343 . . . . -1.259
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . ........... . . . . . . 0 . . . . . . 243
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung . . . . . 0 . . . . . 3.171
sonstige Einkünfte
Leibrente/n
Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . 13.530
ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -6.765
steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 6.765 6.765
Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . . 2.716
ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -1.358
steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 1.358 1.358
Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . 10.414
ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -5.207
steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 5.207 . . . . . . . . . . . 5.207
Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . . . 981
ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . . -491
steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . . 490 . . . . . . . . . . . . 490
Summe der zu besteuernden
Renten und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . 8.123. . . . 5.697
ab Werbungskosten-Pauschbetrag . . . . . . . -102 . . . . . . -102
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . . 8.021 . . . . . 5.595
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . ..... . . . 8.021 . . . . . 5.595
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . 8.021 . . . . . 12.009 . . . . . 20.030
ab
Altersentlastungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.900 . . . . . -1.900
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . .. . . . . . 8.021 . . . . . 10.109 . . . . . 18.130
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 502
davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . 502. . . . -502
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Kalenderjahr 2012 geleistete Zuwendungen
nach §10b Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . .. . . . . . . . 60 . . . . . 60
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . .. . . 60
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . -72
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . 17.556
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 17.556 . . . . .. . . . . . . 226
Ermäßigung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
im Privathaushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen . . . . . . . . . 116
Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 774
Summe und davon abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 890 . . . -226
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . 0
Berechnung der Kirchensteuer
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
davon 9 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
Berechnung des Solidaritätszuschlags
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . 0
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
Könnt Ihr mir bitte erklären, warum die Rückerstattung hier so gering ist?
Herzlichen Dank und frohe Ostern
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