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Sachbezüge

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    Sachbezüge

    Hi, ich bekomme die unentgeltliche Nutzung des Unterrichtsanbegotes einer privat Schule für mein Sohn als Sachbezug additiert zu meinem Lohn (da ich da arbeite) und diese Summe wird mega-lohnversteurt. Weiss jemand wo und in welche Elster Anlage ich dieses Sachbezug eintragen? Ich habe im Internet gelesen bis circa 1000 Euro kann Steuerfrei bleiben.
    Habe jetzt drei Stunden erfolglos gegoogelt und hoffe jemand kann mir helfen oder Bescheid geben.

    Mfg

    #2
    AW: Sachbezüge

    Schulgeld ist in der Anlage Kind in Zeile 61 einzutragen

    Absetzbar sind 30% des Schulgeldes, höchstens jedoch 5.000,00 Euro pro Jahr.

    mfg
    Charlie24
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Sachbezüge

      Welches Schulgeld, m.E. hat der TE doch eine "unentgeltliche Nutzung des Unterrichtsanbegotes" des AG genutzt, also KEIN Schulgeld gezahlt.
      Dieser Sachbezug wird aber als geldwerter Vorteil dem Steuer-Bruttto hinzugerechnet und ganz normal versteuert. Es ist nichts besonderers einzutragen, man muss nur die LStB 1:1 abtippen.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Sachbezüge

        Das war doch nicht unentgeltlich. CarJam hat das von der Schule einbehaltene Schulgeld als Sachbezug versteuert und der Schule ist das Geld geblieben.

        mfg
        Charlie24
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Sachbezüge

          Hello Kent and Hello Charlie24
          Vielen Dank Beide für Ihre schnelle Antworten.
          Tatsätzlich bekomme ich kein Geld ausbezahlt sondern eine Summe (Sachgeld) wird zu mein Gehalt addiert und nach diesem (grossere Summe) wird versteuert. Ich bekomme als Nettogehalt jetzt weniger. Mein Arbeitgeber hat mir eine Jahresbestätigung über die Höhe dieses Sachgeld im Jahr gegeben. Ich habe gedacht, dass ich diese Sachgeldsumme irgendwo in meinem Einkommensteurerklärung angeben könnte - mit der Hoffnung ein bisschen Geld zuruck zu bekommen. (Kent - was wird gemeint 1:1 tippen? Auf Electronik Bescheid von Arbeitgeber mein Gehalt wird gezeigt inkl diese Sachgeldsumme. Kann ich diese Sachgeldsumme irgendwo getrennt in EKSterklärung angeben oder kann ich die Hoffnung aufgeben? In anderen Wörten was soll ich mit diese Sachgeldbestätigung machen?) (Viele Rechtschreibfehler -sorry bin ürsprunglich aus London und Deutsch schreiben bleibt mir schwierig.)

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            #6
            AW: Sachbezüge

            Hallo CarJam

            der bescheinigte Betrag ist als Schulgeld in der Anlage Kind in Zeile 61 einzutragen.

            Sollten in dem Sachbezug auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Kindes enthalten sein, müssen diese herausgerechnet werden. Nur das tatsächliche Schulgeld ist teilweise von der Steuer absetzbar (30%, höchstens 5.000,00 €).

            Der bescheinigte Arbeitslohn einschließlich Sachbezug ist in die Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Das ist mit 1:1 gemeint

            mfg
            Charlie24
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Sachbezüge

              Hello Charlie24
              Vielen Dank für dein Vorschlag. Ich werde es jetzt da einsetzen und abwarten was das FA sagt. Nochmals vielen Dank für die Hilfsbereitschaft!

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                #8
                Hallo Allerseits,
                hat sich in der Zwischenzeit etwas Konkretes ergeben? Ich bin in derselben Position wie CarJam. Das Schulgeld für meine Kinder wird meinem monatlichen Bruttolohn hinzugefügt, versteuert, und dann wieder abgezogen. Kann ich diese Summe (Sachbezug), die über meine monatliche Lohnsteuer versteuert worden ist, trotzdem nochmal unter "Schulgebühren" bei der Steuererklärung eintragen? Denn ich zahle das Schulgeld ja nicht auf die herkömmlichen Art und Weise. Vielen Dank für euren Rat!

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                  #9
                  Hallo,

                  sieh' es mal so: Dein Arbeitgeber unterstützt dich und zahlt(!) dir das Schulgeld, daher wird es auch versteuert.
                  Dabei spielt es keine Rolle ob es dir auch ausgezahlt und von dir an die Schule weitergereicht wird, oder der Arbeitgeber das direkt verrechnet.

                  Fazit: Du kannst das Schulgeld in die Anlage Kind eintragen.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    Sehe es mal so: Alle normalen Eltern von Privatschulkindern müssen das Schulgeld aus ihrem normalen Netto, also nach Vollversteuerung ihres Arbeitslohns zahlen und können 30 % davon bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend machen. Wieso soll es Dir besser gehen und Du 100 % abziehen können ? Der Unterschied zwischen Dir und anderen Eltern ist doch lediglich, dass der Arbeitgeber das Schulgeld direkt an die Schule überweist und nicht erst an Dich zur eigenen Überweisung.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      achso, du meinst dir Frage ginge in die Richtung, ob die 30% in diesem Fall nicht gelten.
                      Mag sein, dann ist die Antwort aber ein klares Nein. Man kann ja schon zufrieden sein, dass sich der Staat überhaupt an solchen Luxuskosten beteiligt (Luxus, weil es ja Gratisschulen gibt).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Nein, nein, ich meinte nicht, dass ich 100% abziehen kann. Es ging mir nur um die Frage, ob ich die 30% der Schulgebühren steuerlich absetzen kann oder nicht (bis zum Höchstbetrag), aber dies schein ja der Fall zu sein. Ich danke euch auf jeden Fall für eure Erklärungen.

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                          #13
                          Du brauchst eine Bescheinigung über die Höhe, wenn das bezahlte Schulgeld nicht klar aus der Gehaltsabrechnung ablesbar ist, nachdem du ja keinen

                          klassischen Zahlungsbeleg vorlegen kannst.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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