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Fehlermeldung Kirchensteuer

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    Fehlermeldung Kirchensteuer

    Hallo,

    Die Plausibilitätsprüfung stört sich an meinen Angaben zur Kirchensteuer in Anlage N:

    "Arbeitslohn lt. 2. Lohnsteuerbescheinungung Stkl 1-5 angegeben, Kirchensteuer jedoch nicht. Ggf ist die Kirchensteuer mit dem Wert 0 zu erklären."

    In Anlage N, Zeile 6 habe ich, wie auf dem Lohnsteuerbescheid, XX1,54 eingetragen.
    Auf dem Hauptformular, Z. 42, habe ich XX2,- eingetragen.
    Konfession ist richtig angegeben.

    Wie kriege ich die Fehlermeldung weg?

    #2
    AW: Fehlermeldung Kirchensteuer

    Es geht hier ja um die zweite Lohnsteuerbescheinigung. Gegebenenfalls müsste dort eine Null eingetragen werden.

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      #3
      AW: Fehlermeldung Kirchensteuer

      Und was bedeutet "2. Lohnsteuerbescheinigung"?

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        #4
        AW: Fehlermeldung Kirchensteuer

        Du hast zwei Lohnsteuerbescheinigungen angelegt. Wenn Du auf die Anlage N gehst und nach unten blätterst dann siehst Du sie beide.

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          #5
          AW: Fehlermeldung Kirchensteuer

          Dankeschön!

          Ich hatte eine zweite für einen Minijob angelegt, die hatte ich ganz vergessen.

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            #6
            AW: Fehlermeldung Kirchensteuer

            Minijob mit Steuerklasse oder mit Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber ? Im 2. Fall muss die raus aus der Steuererklärung, da der Arbeitgeber das PAUSCHAL schon versteuert hat, d.h. der ARBEITGEBER hat Steuern gezahlt, NICHT Du !
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Fehlermeldung Kirchensteuer

              Hallo,

              @Picard777,
              Dass der Minijob in der Steuererklärung bei Pauschalversteuerung nichts zu suchen hat ist unstrittig. Dass der AG die Steuer bezahlt nicht.

              - im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Steuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Der pauschal versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unberücksichtigt. -

              So bekommt der Staat gut 100 € geschenkt. (nur Mini-job) und keine Chance bei der Steuererklärung sich die gezahlte Steuer zurückzuholen

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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