Hallo.
In der Einnahmeüberschussrechnung (Elster_Formular) ist in Feld 45 die "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" einzutragen:
Vorab mein Wirtschaftsjahr entspricht genau dem Kalenderjahr - 01.01.2013 - 31.12.2013.
1.) Muss die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer von den gezahlten Beträgen abgezogen werden?
2.) Die Vorsteuererklärungen werden von mir quartalsweise abgegeben, muss in das Feld 45 nun die an das FA gezahlte Umsatzsteuersumme der Quartale I.-IV. 2013 eingetragen werden oder die in 2013 tatsächlich überwiesenen Beträge sprich Quartal IV. 2012 bis einschließlich Quartal III. Quartal 2013.
Vielen Dank für eine Antwort.
In der Einnahmeüberschussrechnung (Elster_Formular) ist in Feld 45 die "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" einzutragen:
Vorab mein Wirtschaftsjahr entspricht genau dem Kalenderjahr - 01.01.2013 - 31.12.2013.
1.) Muss die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer von den gezahlten Beträgen abgezogen werden?
2.) Die Vorsteuererklärungen werden von mir quartalsweise abgegeben, muss in das Feld 45 nun die an das FA gezahlte Umsatzsteuersumme der Quartale I.-IV. 2013 eingetragen werden oder die in 2013 tatsächlich überwiesenen Beträge sprich Quartal IV. 2012 bis einschließlich Quartal III. Quartal 2013.
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