Hallo,
ich habe einen 450-Euro-Minijob und einen Riestervertrag.
Bis einschließlich 2012 hat nur der Arbeitgeber den Pauschalbetrag zur RV gezahlt, seit 2013 zahle ich den Eigenanteil zur Aufstockung zum allgemeinen Beitragssatz. Müssen/Können diese Beitäge in der Steuererklärung eingetragen werden - wenn ja, wo?
Bei der Anlage AV stand ich bisher als mittelbar begünstigt, mein Mann (mit eig. Riester) als unmittelbar begünstigt. Ist es korrekt, dass ich dann jetzt auch als unmittelbar begünstigt zähle?
ich habe einen 450-Euro-Minijob und einen Riestervertrag.
Bis einschließlich 2012 hat nur der Arbeitgeber den Pauschalbetrag zur RV gezahlt, seit 2013 zahle ich den Eigenanteil zur Aufstockung zum allgemeinen Beitragssatz. Müssen/Können diese Beitäge in der Steuererklärung eingetragen werden - wenn ja, wo?
Bei der Anlage AV stand ich bisher als mittelbar begünstigt, mein Mann (mit eig. Riester) als unmittelbar begünstigt. Ist es korrekt, dass ich dann jetzt auch als unmittelbar begünstigt zähle?
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