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Anlage Kind Fehler "Kindschaftsverhältnis" unvollständig

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    Anlage Kind Fehler "Kindschaftsverhältnis" unvollständig

    Hallo liebe Profis!

    Habe in der Version 2013 zum ersten mal das Problem, dass ich die Steuererklärung nicht durchbekomme :-/

    Habe bereits alle in den Foren stehenden Tipps ausprobiert - leider ohne Erfolg!
    Installiert ist die neueste Version 15.0 REV 13587.

    Fehlermeldung: Anlage Kind: Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig.
    Habe Zeile 4-9 ganz normal ausgefüllt, Zeile 10 "leibliches Kind" angekreuzt. Da ich geschieden bin, habe ich keinerlei Angaben zur (Ex-) Ehefrau gemacht, Scheidungsdatum ist eingetragen, Kindergeldbeträge sind halbiert. Soweit ich weiß, muss ich doch das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau dann auch nicht ausfüllen, oder?

    Die Anlage gelöscht, anschl. gesichert und neu angelegt habe ich auch ausprobiert, leider ebenfalls ohne Erfolg.
    Bei Elster 2012 hat's - trotz Warnung - funktioniert, jetzt bleibt Elster aber immer an diesen Fehler hängen.

    Hat jemand ein Tipp!??

    Danke!

    #2
    AW: Anlage Kind Fehler "Kindschaftsverhältnis" unvollständig

    Zeile 11 muss noch ausgefüllt werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind Fehler "Kindschaftsverhältnis" unvollständig

      Danke! Auf die Idee, in Zeile 11 (andere Personen) den Namen der Ex-Frau einzutragen, bin ich nicht gekommen!

      Kommentar


        #4
        AW: geschieden, Anlage Kind, Fehler Kindschaftsverhältnis unvollständig

        Hallo,

        Die Plausiprüfung meldet einen Fehler Kindschaftsverhältnis unvollständig

        Zur Person: bin geschieden, Kindergeldanspruch bis 03/2013 (= 25.Lebensjahr des Kindes, Student auswärts untergebracht), Kinderfreibetrag 1,0

        Folgende Eintragungen getätigt:

        Hauptvordruck
        Zeile 15 - Datum der Scheidung
        Anlage Kind
        Zeile 11 - Leibliches Kind
        Zeile 17 - Anschrift der Hochschule + Datum von bis
        Zeile 24 - nein, da Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist
        Zeile 31 - von mir/uns als VN geschuldet-> Beitrag XY
        Zeile 44 + 45 - Datümer eingetragen
        Zeile 46 + 47 - jeweils "nein"
        Zeile 50 + 51 - ausgefüllt

        Fehler bei Plausiprüfung:
        Kindschaftsverhältnis unvollständig mit Verweis auf 10B und Aufforderung die Zeile 11 auszufüllen
        Die gleiche Fehlermeldung erscheint auch dann, wenn man Datum der Scheidung aus dem Hauptvordruck entfernt.

        Als Lösung wurde im Forum vorgeschlagen: die Zeile 11 auszufüllen.

        Allerdings stelle ich dabei fest, dass der Kinderfreibetrag dabei nur zu 50% berücksichtigt wird.

        Gibt es einen anderen Workaround, der keine negative Auswirkungen auf Berechnung hat?

        Merci

        Kommentar


          #5
          AW: geschieden, Anlage Kind, Fehler Kindschaftsverhältnis unvollständig

          Sehr sonderbar. Hast Du denn in Zeile 10 gar nichts eingetragen? Denn: da gehört ja auf alle Fälle was rein!



          Zitat von tchipo Beitrag anzeigen
          Allerdings stelle ich dabei fest, dass der Kinderfreibetrag dabei nur zu 50% berücksichtigt wird.
          Wolltest Du etwa den ganzen? Warum?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Kind Fehler "Kindschaftsverhältnis" unvollständig

            Zeile 10: leibliches Kind angekreuzt
            Zur Frage: warum den Kinderfreibetrag 1,0 für mich allein
            Antwort: Ex-Mann leistet keinen Unterhalt und auf meiner Steuerkarte 1,0 eingetragen ist
            Zuletzt geändert von tchipo; 04.05.2014, 19:15.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Kind Fehler "Kindschaftsverhältnis" unvollständig

              Dann muss aber auch Zeile 38 angekreuzt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

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