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Kapitalerträge im Ausland

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    Kapitalerträge im Ausland

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu Kapitalerträgen im Ausland. Folgende Situation:

    Ich bin Österreicher und arbeite in Deutschland (Hauptwohnsitz GER, Nebenwohnsitz AUT). Logischerweise muss ich den Lohnsteuerausgleich in GER machen.

    Ich lege mein Geld aber noch immer in Österreich an. Dabei wird die Kapitalertragssteuer (25 %) automatisch abgezogen.

    Muss ich die Erträge in GER angeben? Ich bezahle schon in AUT die Steuern dafür?

    #2
    AW: Kapitalerträge im Ausland

    Wo bist Du denn im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich ansässig ? Gemeine Frage, ich weiß, daher in Kurzfassung:

    Da Du in beiden Staaten einen Wohnsitz hast, kommt es darauf an, zu welchem Du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen).
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Kapitalerträge im Ausland

      Hallo Picard,

      ertmal Danke für deine Antwort.

      Diese Frage kann ich nicht so einfach beantworten. Die engere persönliche Beziehung habe ich zu Österreich. Die engere wirtschaftliche Beziehung habe ich vermutlich zu Deutschland (ich beziehe mein Gehalt ja in Deutschland).

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        #4
        AW: Kapitalerträge im Ausland

        Nächstes Kriterium: Wo hast Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt ?
        WENN das nicht bestimmbar ist, dann und nur dann ist die Staatsangehörigkeit entscheidend.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Kapitalerträge im Ausland

          Bist du verheiratet, verlobt, Lebenspartner/in?

          Wenn ja, wo leben diese? Wenn in D dann ist dein Lebensmittelpunkt in D.

          Die Kapitalerträge wären daher nach Art. 11 des DBA mit Ö in D zu versteuern.
          Die in Ö einbehaltenen Steuer wird angerechnet.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Kapitalerträge im Ausland

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Bist du verheiratet, verlobt, Lebenspartner/in?

            Wenn ja, wo leben diese? Wenn in D dann ist dein Lebensmittelpunkt in D.

            Die Kapitalerträge wären daher nach Art. 11 des DBA mit Ö in D zu versteuern.
            Die in Ö einbehaltenen Steuer wird angerechnet.
            Jein, feines Detail: In Deutschland wird dann nur die österreichische Steuer angerechnet, die Österreich auch erheben darf. Wenn das aber stinknormale Anlagen waren, hat Österreich gar kein Besteuerungsrecht, d.h. Deutschland rechnet GAR NICHTS an, der TE muss sich seine österreichischen Steuern in Österreich schon selbst zurückholen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Kapitalerträge im Ausland

              Stimmt, da hatte ich nicht zu Ende gedacht/gelesen.
              Bei einer Ansässigkeit in D liegt das ausschließliche Besteuerungsrecht von Zinsen in D und Ö darf nichts einbehalten. Somit auch keine Anrechnung.

              Nach dem Eingangs-Post des Erstellers gehe ich aber auch eher davon aus, dass eine Ansässigkeit in Ö gegeben ist und dann stellt sich die Frage der Anrechnung erst gar nicht.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 29.04.2014, 11:55.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Kapitalerträge im Ausland

                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                Stimmt, da hatte ich nicht zu Ende gedacht/gelesen.
                Bei einer Ansässigkeit in D liegt das ausschließliche Besteuerungsrecht von Zinsen in D und Ö darf nichts einbehalten. Somit auch keine Anrechnung.

                Nach dem Eingangs-Post des Erstellers gehe ich aber auch eher davon aus, dass eine Ansässigkeit in Ö gegeben ist und dann stellt sich die Frage der Anrechnung erst gar nicht.
                ... weil Deutschland dann kein Besteuerungsrecht hätte, die Einkünfte höchstens im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigen könnte. Die Feinheiten dazu wegen der Abgeltungssteuer gehen hier aber zu weit, außerdem hat der TE ja insgesamt ja Kapitalerträge unter dem Sparerpauschbetrag und das Thema ist gegessen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kapitalerträge im Ausland

                  Jetzt habt ihr mich total verwirrt :-) Ich beantworte einmal eure Fragen.

                  Zum gewöhnlichen Aufenthalt:
                  Weihnachten, Urlaube,... verbringe in AUT
                  Die Wochenenden verbringe ich abwechselnd in GER und AUT
                  Unter der Woche bin in in GER

                  Ich bin Single.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kapitalerträge im Ausland

                    "Die Wochenenden verbringe ich abwechselnd in GER und AUT
                    Unter der Woche bin in in GER"

                    Ich empfehle einen Steuerberater in AUT oder GER.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Kapitalerträge im Ausland

                      Meine Situation schein wirklich nicht so einfach zu sein.

                      Eine zweite Frage habe ich auch noch. Ich hoffe das ist einfacher zu beantworten:

                      Ich habe von meiner Firma als Art Bonus Aktien bekommen. Ich kann sie mir aber frühestens in 5 Jahren auszahlen lassen. Und das auch nur dann, wenn ich zu diesem Zeitpunkt noch für diese Firma arbeite. Da es sich um eine amerikanische Firma handelt läuft alles über die USA.

                      Wo muss ich das im Elster Forumular angeben und was muss ich alles angeben?

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                        #12
                        AW: Kapitalerträge im Ausland

                        Zitat von morinas Beitrag anzeigen
                        Wo muss ich das im Elster Forumular angeben und was muss ich alles angeben?
                        Warum sollte die Aktienüberlassung extra anzugeben sein?
                        Bei Gratisaktien oder vergünstigten Aktien sollte der sog. geldwerte Vorteil bereits im Steuerbrutto (in Anlage N) enthalten sein.

                        Oder handelt es sich um eine Mitarbeiteroptionen (Kaufoptionen auf die eigene Unternehmensaktie)?
                        Dann gilt die Einräumung von Optionsrechten durch den AG noch nicht als Zufluss eines steuerbaren Vermögenswerts. Erst wenn die Option ausgeübt und die Aktien verkauft werden, unterliegt der Gewinn daraus der Abgeltungsteuer (Anlage KAP).

                        Im Zweifel sollte die Entgeltabrechnung des AG Ansprechpartner sein.
                        Zuletzt geändert von Kent; 01.05.2014, 18:43.
                        mfg. - Kent

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                          #13
                          AW: Kapitalerträge im Ausland

                          Sorry, jetzt muss ich noch einmal nachfragen (ich kenne mich im Finanzbereich null aus).

                          Ich habe AKtien bekommen, darf aber erst etwas damit machen, wenn ich in 5 Jahren noch für diese Firma arbeite => Momentan sind die Aktien für mich nutzlos.
                          Sie wurden deshalb auch nich nich in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

                          Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich frühestens in 5 Jahren Steuern dafür bezahlen.

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                            #14
                            AW: Kapitalerträge im Ausland

                            Ich kann meinen Hinweis nicht vertiefen, da ich die Details nicht kenne.
                            Normalweise werden bei Mitarbeiterbeteiligungen Merkblätter zur steuerrechtlichen Behandlung ausgegeben. Im Übrigen ist das Thema sehr speziell, da sollte entweder der AG für klare Aussagen sorgen oder ein Steuerberater.
                            mfg. - Kent

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