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Sonderausgaben - Versorgungsleistungen - "abziehbar"?

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    Sonderausgaben - Versorgungsleistungen - "abziehbar"?

    Guten Abend,
    ich war gerade dabei zum ersten mal meine Steuererklärung zu machen.
    Nun hätte ich eine Frage dazu, und zwar habe ich 2 private Rentenversorgungen. Eine Wohn Riester und einen Pensionsfonds. Diese beiden habe ich dort eingetragen.
    Aber was kommt bei "abziehbar" rein? (Ein % Betrag). Ich hab schon so viel im Internet gesucht aber nichts vernünftiges gefunden. Ich dachte, dass da evtl. die 76% rein kommen, aber wenn ich dann die Steuern berechnen möchte steht dort, dass dieser Wert nicht plausibel ist.
    Könnt ihr mir da weiter helfen?

    EDIT: Wenn ich z.B. 65% eintrage, kommt die Fehlermeldung nicht mehr.

    Grüße

    #2
    AW: Sonderausgaben - Versorgungsleistungen - "abziehbar"?

    Habe das Gefühl, dass Du die Eintragungen an der völlig falschen Stelle vornimmst. Also sag bitte mal KONKRET, wo Du was mit welchen Beträgen eingetragen hast, d.h. in welcher Anlage und in welcher Zeile welchen Betrag und was noch im Umfeld dazu.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Sonderausgaben - Versorgungsleistungen - "abziehbar"?

      Ich vermute, er/sie will es im Hauptvordruck Zeile 37 eintragen. Da gehört es natürlich nicht hin.

      Riester ist Anlage AV, beim Pensionsfonds kommt von Anlage Vorsorgeaufwand bis gar ncht alles in Frage, abhängig davon, was für ein Vertrag es ist, wie dieser steuerlich konstruiert ist und insbesondere ob die Zahlung aus dem versteuerten oder unversteuerten Einkommen geleistet wird.

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        #4
        AW: Sonderausgaben - Versorgungsleistungen - "abziehbar"?

        Stimme ich Dir voll zu, aber ich wollte mir heute mal den Glaskugel-Modus schenken und die Verwirrung in Grenzen halten, falls der "Unaussprechliche" wider Erwarten doch noch eine andere Zeile / Jahr / Anlage "gefunden" hat.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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