Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Prüfung der St. Erklärung auf Plausibilität

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Prüfung der St. Erklärung auf Plausibilität

    Hallo,
    habe Daten von meiner Lohnsteuerbescheinigung, sowie die Werbungskosten etc. in das Steruerprogram eingegeben und wollte eine Plausibilitätsprüfung durchführen.

    Es erscheint aber eine (Fehlermeldung im Roten Balken unten mit dem Hinweis:

    "Fehlermeldung in der Steuererklärung(ERIC) Für die Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Vers. Beiträge, ist eine Aussage zu den ggf. erhaltenen steuerfreien Zuschüssen/Beiträgen/Beihilfen zur Krankenversicherung erforderlich (Stpfl./Eheman)

    Auf der Lohsteuerbescheinigung befinden sich aber keine Einträge oder sonst was.

    Kann mir bitte jemand weiterhlefen wo ich noch was eintragen muss, damit ich die Plausiblt.
    Prüfung bzw. Berechnung durchführen kann.

    Vielen Dank
    Henri
    Gruß Henri

    #2
    AW: Prüfung der St. Erklärung auf Plausibilität

    Hallo Henri,

    wenn Sie ganz "normaler", also pflicht-krankenversicherter Arbeitnehmer sind (d.h. die Beiträge teils von Ihnen und teils von Ihrem Arbeitgeber getragen werden), müssen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in Zeile 10 ein "JA" ankreuzen. Das sollte Ihr Problem lösen.

    Grüße
    Heinz

    Kommentar


      #3
      AW: Prüfung der St. Erklärung auf Plausibilität

      vielen Dank für den Hinweis und die schnelle Antwort.
      Bei der Durchführung der Berechnung kommen aber noch einige (Fehler?) Meldungen:

      AHW Abbruch Hinweis
      Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

      Die Angaben zu den Versorgungsbezügen auf der Anlage N sind unvollständig. Es fehlen Angaben zur Bemessungsgrundlage und zum Beginn des Bezuges.

      EHW Elster-Hinweise
      Bei mindestens einem Kind ( 08.01.1984 ) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum gewährt, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
      Bei mindestens einem Kind ( 08.01.1984 ) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum der Ausbildung gewährt.

      DHW Dokumentations-Hinweise
      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
      Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
      Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

      Bei dem "Kind" handelt es sich um den Sohn, im Studium. Das 25. LJ erfüllte er am 08.01.09. Der Kindergeldbezug verlängerte sich auf Grund des geleisteten Zivildienstes um zehn Monate, bis zum 30.11.2009. Das Kindergeld, einschließlich der Sonderzahlung von 100,00 € betrug insgesamt 1.904,00 €. Diese Daten habe ich so in der Anlage Kind eingetragen.
      Gruß Henri

      Kommentar


        #4
        AW: Prüfung der St. Erklärung auf Plausibilität

        haben sie den zeitraum des zivildienstes in zeile 20 der anlage kind angegeben? das ist wichtig, damit die berechnung weiss, das sich der anspruchszeitraum verlängert hat.

        bzgl. Anlage N muessen sie halt nochmal schauen, was sie zu ihren versorgungsbezuegen genau angegeben haben.

        Kommentar


          #5
          AW: Prüfung der St. Erklärung auf Plausibilität

          vielen Dank für die Hilfe. Es hat funktioniert, Berechnung hat stattgefunden.
          Gruß Henri

          Kommentar

          Lädt...
          X