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steuererklärungen bei kleingewerbe

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    steuererklärungen bei kleingewerbe

    Hallo,
    welche Steuererklärungen und Formulare muss man beim Finanzamt einreichen wenn man unter die Kleinunternehmerregelung fällt?
    Ich würd mich freuen wenn mir jemand helfen kann..

    #2
    AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

    Einkommensteuererklärung mit Anlage G oder S und Anlage Vorsorgeaufwand.
    EÜR.
    Umsatzsteuererklärung.

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      #3
      AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      ......

      Umsatzsteuererklärung.
      Doch wohl nicht in jedem Falle?!

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        #4
        AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

        Hallo DiploRe,

        auch ein Kleinunternehmer ist verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Er füllt nur die Seite 1 aus, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
        Es sei denn, du hast gar keine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit z. Bsp. als Arzt.

        Tschüß

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          #5
          AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

          Ich muss mich jetzt noch mal melden. Heute habe ich nun vom FA ein Schreiben bekommen: Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung - Umsatzsteuer.
          Ich bin stocksauer Da kaufe ich mir extra Steuersoftware und trage Alles bei ELSTER Online ein..... und siehe da, ALLES weg!? Scheinbar hat es lediglich die ESt Erklärung geschafft beim FA zu landen...??!!
          Jetzt kann ich den ganzen Aufwand noch mal betreiben, mit ungewissem Ausgang! Ich finde sowiese, dass es dem Bürger viel zu schwer gemacht wird! Ich will keine Steuern hinterziehen! Aber es fängt schon damit an, dass mir Keiner jemals gesagt hat, ob ich nun Freiberufler bin oder Kleingewerbetreibender. Also habe ich mich als Freiberufler eingeschätzt und demzufolge keine USt Erklärung gemacht. Im Veranlagungsjahr 2013 hatte ich NULL Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit. Aber ich denke mal, dass das ganze Steuerverfahren zugunsten der Steuerberater so kompliziert gehalten wird. Wahrscheinlich muss ich jetzt noch so einem Steuerbeater Geld für Nichts hinterher werfen! Das macht mich sauer! Jemand sollte mal dieses ELSTER Eingabeverfahren vereinfachen!

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            #6
            AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

            Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
            Ich muss mich jetzt noch mal melden. Heute habe ich nun vom FA ein Schreiben bekommen: Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung - Umsatzsteuer.
            Ich bin stocksauer Da kaufe ich mir extra Steuersoftware und trage Alles bei ELSTER Online ein..... und siehe da, ALLES weg!? Scheinbar hat es lediglich die ESt Erklärung geschafft beim FA zu landen...??!!
            Jetzt kann ich den ganzen Aufwand noch mal betreiben, mit ungewissem Ausgang! Ich finde sowiese, dass es dem Bürger viel zu schwer gemacht wird! Ich will keine Steuern hinterziehen! Aber es fängt schon damit an, dass mir Keiner jemals gesagt hat, ob ich nun Freiberufler bin oder Kleingewerbetreibender. Also habe ich mich als Freiberufler eingeschätzt und demzufolge keine USt Erklärung gemacht. Im Veranlagungsjahr 2013 hatte ich NULL Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit. Aber ich denke mal, dass das ganze Steuerverfahren zugunsten der Steuerberater so kompliziert gehalten wird. Wahrscheinlich muss ich jetzt noch so einem Steuerbeater Geld für Nichts hinterher werfen! Das macht mich sauer! Jemand sollte mal dieses ELSTER Eingabeverfahren vereinfachen!
            Ob man eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss oder nicht, hängt nicht davon ab, ob man Freiberufler ist oder Gewerbetreibender !

            Als Gewerbetreibender musst du dich übrigens beim Gewerbeamt anmelden !!
            Mfg

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              #7
              AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

              Und wer sagt mir, ob ich ein Gewerbe betreibe oder eben nicht?? Und ich dachte gelesen zu haben, dass Freiberufler keine USt Erklärung machen müssen, sondern lediglich eine EÜ Rechnung!

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                #8
                AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

                Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
                Und wer sagt mir, ob ich ein Gewerbe betreibe oder eben nicht?? Und ich dachte gelesen zu haben, dass Freiberufler keine USt Erklärung machen müssen, sondern lediglich eine EÜ Rechnung!
                Wo willst Du das gelesen haben?
                Freiberufler haben keine Gewerbesteuererklärung.

                Hast Du eine Steuernummer vom Finanzamt erhalten? In dem Schreiben steht sinngemäß:
                Diese Steuernummer gilt für folgende Steuerarten:
                ESt
                USt
                u.s.w.

                Als Unternehmer mußt Du natürlich eine Gewinnermittlung einreichen, formlos oder bei Überschreitung gewisser Grenzen eine EÜR.

                Zitat: Da kaufe ich mir extra Steuersoftware und trage Alles bei ELSTER Online ein. Zitat Ende
                Ja wo denn nun? Kaufsoftware, ElsterOnline oder hier bei ElsterFormular?
                Zuletzt geändert von stiller; 07.08.2014, 19:30.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

                  Hallo,

                  da ich Rentner bin (3stellige Nettorente) habe ich seit Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben. Eine andere/neue Steuernummer, als die "alte" habe ich auch nicht erhalten. Die Steuersoftware habe ich mir gekauft in der Hoffnung, dass ich besser durch den Steuerdschungel steige und dann das Resultat bei ELSTER Online zu übertragen. Aber scheinbar gab es da irgendwelche Probleme, denn sonst hätte ich ja jetzt nicht die Aufforderung vom FA bekommen. Gestern wollte ich das FA während der Öffnungszeit dann auch noch anrufen. Es ging keiner ran. Faxen ging auch nicht.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

                    Wieso willst Du das denn erst noch in das Elsteronlineportal übertragen und die Steuererklärung DAMIT einreichen ? Mit Deiner Steuersoftware dürftest Du doch einen mehr als passenden Einreichungsweg haben ? *wunder*

                    Klingt auf den ersten Blick wie Jemand, der jährlich 3.000 km mit seinem Auto fährt, sich 2 Jahre nach einem neuen Auto umschaut und dann einen Audi A 3 kauft, sich dann mal ein paar Stunden reinsetzt - und dann die nächsten 5 Jahre den Audi stehen lässt, weil er ja noch einen Golf in der Garage hat und damit fährt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

                      [QUOTE=DiploRe;179783]Hallo,

                      da ich Rentner bin (3stellige Nettorente) habe ich seit Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben.

                      Das ist ein Trugschluss, denn auch Rentner sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.....................
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                        #12
                        AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

                        Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
                        Und wer sagt mir, ob ich ein Gewerbe betreibe oder eben nicht?? Und ich dachte gelesen zu haben, dass Freiberufler keine USt Erklärung machen müssen, sondern lediglich eine EÜ Rechnung!
                        Gewinnermittlung und Umsatzsteuererklärung sind _immer_ abzugeben. Egal, ob Gewerbetreibender oder Freiberufler..

                        Auch als Kleinunternehmer. Ob du Kleinunternehmer bist oder nicht, klärst du mit deinem Finanzamt/Steuerberater ab.

                        Und wenn du über 17.500 Euro Umsatz bist, dann musst du noch die Anlage EÜR abgeben.

                        Ob du das Gewerbe auf dem Gewerbeamt anmelden musst oder nicht, sagen dir die Damen und Herren auf dem Gewerbeamt (= nicht Finanzamt).

                        Ich würde dir einen Steuerberater empfehlen.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

                          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                          .....
                          Ich würde dir einen Steuerberater empfehlen.
                          Das ist wohl das Eifachste, aber eben für mich ziemlich teuer!

                          - - - Aktualisiert - - -

                          [QUOTE=Kontierung;179802]
                          Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          .......auch Rentner sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.....................
                          Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!!! Vielleicht ab einer gewissen Rentenhöhe?!

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Wieso willst Du das denn erst noch in das Elsteronlineportal übertragen und die Steuererklärung DAMIT einreichen ? Mit Deiner Steuersoftware dürftest Du doch einen mehr als passenden Einreichungsweg haben ? *wunder*

                          Klingt auf den ersten Blick wie Jemand, der jährlich 3.000 km mit seinem Auto fährt, sich 2 Jahre nach einem neuen Auto umschaut und dann einen Audi A 3 kauft, sich dann mal ein paar Stunden reinsetzt - und dann die nächsten 5 Jahre den Audi stehen lässt, weil er ja noch einen Golf in der Garage hat und damit fährt.
                          ?? Laut FA bin ich verpflichtet die Steuererklärung über ELSTER zu machen! Das Programm sollte mir lediglich dabei helfen, dass ich auf alle Eventualitäten aufmerksam gemacht werde.

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                            #14
                            AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

                            Guten Abend,
                            nein, der Sachbearbeiter beim Finanzamt wird auf die elektronische Übermittlung, aber nicht expliziet auf die Elstersoftware, verwiesen haben.
                            Zum Thema Einkommensteuererklärung: die Verpflichtung besteht, ist bei vielen, gerade Rentnern, jedoch unbekannt und die böse Überraschung kommt dann, wenn die Finanzverwaltung zur Abgabe auffordert, weil die Rentenversicherung die Daten übermittelt hat.
                            Es reicht vollkommen, einmalig eine Erklärung zu den Rentenbezügen einzureichen und danach eine NV-Bescheinigung, damit ist erstmal für 3 (?) Jahre Ruhe..
                            Grüsse
                            Kontierung

                            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                              #15
                              AW: steuererklärungen bei kleingewerbe

                              Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
                              Das ist wohl das Eifachste, aber eben für mich ziemlich teuer!

                              laut FA bin ich verpflichtet die Steuererklärung über ELSTER zu machen! Das Programm sollte mir lediglich dabei helfen, dass ich auf alle Eventualitäten aufmerksam gemacht werde.
                              Wenn ich mir die Überschrift ansehe - Kleingewerbe - und die Einträge so ansehe - ich bin nur Rentner, da frage ich mal, was nun zutrifft? Die Rentneraussage, die Überschrift, oder beides?
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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