Die Zweitwohnung an meinem Einsatzort lag 7 Km von der Arbeitsstelle entfernt. Kann mir jemand sagen, ob die Kilometer des Weges Zweitwohnung / Arbeitsstätte in den Zeilen 31 und 35 der Anlage N als Werbungskosten zusätzlich zu den Werbungskosten, die durch die doppelte Haushaltsführung angesetzt werden können, angesetzt werden können?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Doppelte Haushaltsführung
Einklappen
X
Kommentar