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Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

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    Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu der Anlage KAP: Ich habe durch Nachlass einen Steuerbescheid der Bank erhalten (bestehend aus zwei Seiten: 1. Halbjahr, 2. Halbjahr). Dort wird erklärt, welche Beträge ich in KAP eintragen muss.

    Kopfzerbrechen bereitet mir jedoch die Zeile "Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragssteuer aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde". Auf der 2. Seite des Bescheids stehen 0€ in Zeile 50 Kapitalertragsteuer. Auf der 1. Seite ist da jedoch ein Wert angegeben. In der Zeile 52 stehen jedoch 0€ (Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer).

    Muss ich noch die o.g. Zeile ankreuzen?

    Und liege ich richtig, dass ich in KAP alle Werte aller Steuerbescheide einfach aufsummieren muss? (Also z.B. für Zeile 50 den Wert von Seite 1 + die 0€ von Seite 2 + alle andere Zeile 50 Werte anderer Bescheide?)

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

    Wenn sie kirchensteuerpflichtig sind (?) und insgesamt Zinsen über 801 Euro (bei Ledigen) haben (?), müssen sie das ankreuzen und alle Zinsen erklären.

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      #3
      AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

      Hallo,

      warum differenziert denn die Bank in 1. und 2. Halbjahr? Das ist nicht üblich, und imho auch nicht zulässig.
      Kann es sein, dass es nicht um die Halbjahre geht, sondern um den Todeszeitpunkt? Wann war der?

      Stefan

      PS: Die Bank erstellt keine Bescheide, sondern nur Bescheinigungen.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

        Oder hat die Bank fusioniert, sich gevierteilt, das Geschäft ausgelagert oder was weiß ich ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

          "Ich habe durch Nachlass einen Steuerbescheid der Bank erhalten (bestehend aus zwei Seiten: 1. Halbjahr, 2. Halbjahr). Dort wird erklärt, welche Beträge ich in KAP eintragen muss."

          Wenn ich das richtig interpretiere, ist da jemand gegen Ende des 1. Halbjahres verstorben.

          Dann gehört das 1. Halbjahr in die Steuererklärung des Verstorbenen, falls für den noch eine abgegeben werden muss. In die eigene Erklärung gehört das nur dann, wenn es sich um den Ehegatten gehandelt hat.

          mfg
          Charlie24
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

            Hallo,

            vielen Dank für die Antworten und Verzeihung für die etwas späte Rückmeldung. Tatsächlich ist meine Großmutter Ende Juni verstorben, weswegen ich irrtümlicherweise von einer Aufteilung der Bescheinigung nach Halbjahren ausgegangen bin.

            Verstehe ich das also richtig, dass ich diese Bescheinigung im Hinblick auf meine eigene Steuererklärung ignorieren kann?

            Ich bin ledig und kirchensteuerpflichtig und meine Kapitalerträge sind geringer als 801€, d.h. ich muss den genannten Punkt nicht ankreuzen?

            Und zum Verständnis: In die "Höhe der Kapitalerträge" trage ich einfach die Summe der "Höhe der Kapitalerträge" aller relevanten Bescheinigung (also verschiedene andere Bankbescheinigungen, die mich direkt betreffen) ein?

            Vielen Dank!

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              #7
              AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

              Die Bescheinigung für das 1. Halbjahr betrifft die verstorbene Großmutter, die kannst du in deiner Steuererklärung sowieso ignorieren.

              Wenn die in der Bescheinigung für das 2. Halbjahr bestätigten Beträge zusammen mit deinen eigenen Kapitalerträgen unter 801,00 Euro liegen und du Alleinerbe bist, trägst du die aufsummierten Beträge aller Bescheinigungen ein, um die bei den Nachlasskonten im 2. Halbjahr eventuell einbehaltene Kapitalertragsteuer zurück zu erhalten. Das Kreuz bei der Kirchensteuerpflicht hat in diesem Fall keine steuerlichen Auswirkungen

              Wenn die gesamten Kapitaleinkünfte (geerbte + eigene) über 801,00 Euro liegen würden, müsstest du die nicht einbehaltene Kirchensteuer für die Kapitalerträge über 801,00 Euro nachentrichten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

                Wenn du NICHT Alleinerbe bist und es noch andere Miterben gibt, dann gehört auch die 2. bescheinigung NICHT in Deine Steuererklärung, sondern in die "einh. und ges. Erklärung" der Erbengemeinschaft.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

                  Okay, super, vielen Dank euch allen!

                  Ist am Anfang ja ganz schön kompliziert...

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                    #10
                    AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

                    Jetzt muss ich den Beitrag doch noch mal hochholen:

                    Ich habe nur einen sehr geringen Wert in Zeile 7 und Zeile 14 eingetragen. Jetzt sagt mir ElsterFormular, ich muss entweder "ich bin kirchensteuerpflichtig und habe kapitalerträge erzielt..." oder "ich beantrage die günstigerprüfung für sämtliche kapitalerträge" oder "ich beantrage eine überprüfung des steuereinbehalts für bestimmte kapitalerträge" ankreuzen. Für mich machen scheinbar alle Optionen keinen Sinn. Was nun?

                    Danke!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

                      Hallo supermonkey,

                      warum willst du es denn überhaupt erklären?
                      Die Frage ist ernst gemeint, bin nenne den Grund.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

                        Edit: Falsch verstanden...
                        Zuletzt geändert von supermonkey; 16.05.2014, 20:34.

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                          #13
                          AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

                          Hallo supermonkey,

                          Oder verstehe ich das etwas völlig falsch?
                          Ja, meine Frage hast du falsch verstanden.

                          Ich möchte nicht wissen, warum du eine Steuererklärung machst, das kann ich mir nämlich vorstellen (entweder willst du Steuern zurück, oder aber du bist verpflichtet eine Erklärung abzugeben - das sind grob die zwei Möglichkeiten).

                          Die Frage war, warum du die Kapitalerträge erklären möchtest (Pflicht ist das nämlich nicht). Folgende Gründe könnten es sein (nicht vollständig):

                          - du willst die Günstigerprüfung beantragen, weil dein Grenzsteuersatz unter 25% liegt
                          - irgendetwas in der Abrechnung der Bank ist nicht korrekt
                          - du hast deine Freistellungsaufträge schlecht verteilt (es wurden bei einer Bank Steuern einbehalten, bei einer anderen Bank war aber noch etwas frei)
                          - du bist Kirchenmitglied, hast das aber der Bank nicht gesagt

                          Erst wenn du den Grund weißt, kannst du auch entscheiden, welchen Antrag du wählen musst (bzw. ich könnte es dir dabei helfen).

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

                            Ah okay, das habe ich grad völlig falsch verstanden. Also im Prinzip trifft da nichts auf mich zu, dann lasse ich die KAP einfach weg...

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                              #15
                              AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt

                              dann lasse ich die KAP einfach weg...

                              Dann kriegst du allerdings die geringen Beträge, die aus den Zinsen des Nachlasses einbehalten wurden, nicht zurück.

                              Kreuze doch einfach Kirchensteuerpflicht und Günstigerprüfung an und schau dann, was dir die Steuerberechnung in ElsterFormular ausrechnet.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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