Hallo zusammen,
kann man die Kosten einer im Haushalt lebenden verwanden Person als Haushaltshilfe bei Behinderung steuerlich absetzen? Folgender Sachverhalt:
Meine Frau ist nach einer Erkrankung 60 % schwerbehindert. Wir haben drei kleine Kinder im Alter von 3 bis 7 Jahre. Im Dez. 2012 und Jan. 2013 hatten wir eine von der Krankenkasse (KK) gestellten Haushaltshilfe für die Versorgung der Kinder. Diese war für uns aber unzureichend, weil sie bzw. die KK nicht flexibel genug war z.B. bei plötzlicher Erkrankung der Kinder im Winter, hat es tagelang gedauert bis eine Hilfe da war. Wir haben dann meine Schwiegermutter (64 Jahre alt, Rente aus einem EU-Land) zu uns gebeten (sie hat früher ca. 300 km weit von uns gelebt). Sie sollte vor allem die Versorgung der Kinder übernehmen, weil meine Frau nichts schweres heben darf. Wir haben uns verpflichtet ihr ein Zimmer zur Verfügung zu stellen, ihre Lebenskosten (Essen, Unterbringungskosten) zu übernehmen und ihr ein mal im Jahr ein Urlaub in die Heimat zu bezahlen. Ihre kleine Rente sollte sie für sich behalten. Die Schwiegermutter ist nicht finanziell bedürftig (sie hat ein von Ihrem verstorbenen Mann geerbtes kleines Vermögen-zwei Eigentumswohnungen und ein bisschen Geld). Danke schon mal fürs lesen ;-)
kann man die Kosten einer im Haushalt lebenden verwanden Person als Haushaltshilfe bei Behinderung steuerlich absetzen? Folgender Sachverhalt:
Meine Frau ist nach einer Erkrankung 60 % schwerbehindert. Wir haben drei kleine Kinder im Alter von 3 bis 7 Jahre. Im Dez. 2012 und Jan. 2013 hatten wir eine von der Krankenkasse (KK) gestellten Haushaltshilfe für die Versorgung der Kinder. Diese war für uns aber unzureichend, weil sie bzw. die KK nicht flexibel genug war z.B. bei plötzlicher Erkrankung der Kinder im Winter, hat es tagelang gedauert bis eine Hilfe da war. Wir haben dann meine Schwiegermutter (64 Jahre alt, Rente aus einem EU-Land) zu uns gebeten (sie hat früher ca. 300 km weit von uns gelebt). Sie sollte vor allem die Versorgung der Kinder übernehmen, weil meine Frau nichts schweres heben darf. Wir haben uns verpflichtet ihr ein Zimmer zur Verfügung zu stellen, ihre Lebenskosten (Essen, Unterbringungskosten) zu übernehmen und ihr ein mal im Jahr ein Urlaub in die Heimat zu bezahlen. Ihre kleine Rente sollte sie für sich behalten. Die Schwiegermutter ist nicht finanziell bedürftig (sie hat ein von Ihrem verstorbenen Mann geerbtes kleines Vermögen-zwei Eigentumswohnungen und ein bisschen Geld). Danke schon mal fürs lesen ;-)
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