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pauschale Umzugskosten berufsbedingter Umzug

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    pauschale Umzugskosten berufsbedingter Umzug

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, man kann mir hier helfen. Ich bin ein wenig irritiert. Ich habe gelesen, dass bei Beendigung einer doppelten Haushaltsführung nicht der pauschalbetrag für Umzüge angesetzt werden kann. Das sehe ich auch ein. Aber mein Fall ist ein wenig anders. Ich habe nicht die Zweitwohnung aufgegeben und bin zurück zum Hauptwohnsitz, sondern habe meinen Hauptwohnsitz aufgegeben und bin komplett in die Stadt gezogen, wo ich meine Arbeitsstelle habe.
    kurze Zusammenfassung:

    schon immer im Ruhrgebiet gewohnt.
    zum 01.01.2013 neue Arbeitsstelle in Hannover (250km entfernt) angetreten.
    bis zum 30.06.2013 bei Bekannten untergekommen mit wöchentlichen Heimfahrten (doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung angesetzt, ohne Mietkosten, nur Heimfahrten und Verpflegung)
    Zum 01.07.2013 haben wir dann den Hauptwohnsitz im Ruhrgebiet aufgelöst und haben uns in Hannover eine eigene größere Wohnung gemietet.

    Kann ich jetzt auch die pauschalen Umzugskosten für verheiratete ansetzen?

    Dieser Aussage bringt mich da durcheinander:

    Wichtig: Die Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten, das sind derzeit 687,00 € (Stand 2013) für Singles und 1.374,00 € (Stand 2013) für Verheiratete, werden im Rahmen einer Doppelten Haushalts*führung von der Finanzverwaltung nicht anerkannt. Begründung: Diese Pauschalen können nur dann berücksichtigt werden, sofern auch der Lebensmittelpunkt verlagert wird. Vo*raussetzung für die Doppelte Haushaltsführung aber ist gerade, dass der Lebensmit*telpunkt eben nicht an den Beschäftigungsort verlegt wird.


    Kann mir da jemand helfen??

    #2
    AW: pauschale Umzugskosten berufsbedingter Umzug

    Zitat von kurt007 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    Wichtig: Die Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten, das sind derzeit 687,00 € (Stand 2013) für Singles und 1.374,00 € (Stand 2013) für Verheiratete, werden im Rahmen einer Doppelten Haushalts*führung von der Finanzverwaltung nicht anerkannt. Begründung: Diese Pauschalen können nur dann berücksichtigt werden, sofern auch der Lebensmittelpunkt verlagert wird. Vo*raussetzung für die Doppelte Haushaltsführung aber ist gerade, dass der Lebensmit*telpunkt eben nicht an den Beschäftigungsort verlegt wird.
    Ihr habt ja erst nach der doppelten HHF den Lebensmittelpunkt verlegt. Der Satz bezieht sich m. E. für die Umzugspauschale bei Gründung der Zweitwohnung. Ich würde das ansetzen.

    Kommentar


      #3
      AW: pauschale Umzugskosten berufsbedingter Umzug

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Ihr habt ja erst nach der doppelten HHF den Lebensmittelpunkt verlegt. Der Satz bezieht sich m. E. für die Umzugspauschale bei Gründung der Zweitwohnung. Ich würde das ansetzen.
      Danke Kloebi für deine Antwort.
      Ich denke inzwischen auch, dass der Satz auf sich auf die Beendigung der doppelten Haushaltsführung mit Umzug zum ursprünglichen Hauptwohnsitz bezieht.
      Aber da wir unseren Hauptwohnsitz verlegt haben, bin ich auch dafür, diese Pauschale mit anzusetzen.

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