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Anlage R und Berechnung des steuerfreien Rentenanteils

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    Anlage R und Berechnung des steuerfreien Rentenanteils

    Hallo,
    ich habe bei dem letzten Steuerbescheid festgestellt, dass ich wohl einen Fehler bei der Eingabe der Rente mache, jedenfalls rechnet Elster mir immer 50% der Rente als steuerfrei. Dies ist ja nicht korrekt, da der steuerfreie Betrag ja seid dem ersten Jahr feststeht. Wie gebe ich also den korrekten steuerfreien Rentenanteil ein?
    Wäre froh, jemand könnte helfen.
    Danke und viele Grüße

    #2
    AW: Anlage R und Berechnung des steuerfreien Rentenanteils

    In Zeile 5 (FA-Kennzahl 101) ist der aus der Renten-(anpassungs)mitteilung zu errechnende Jahres(brutto)rentenbetrag einzutragen.

    In Zeile 6 (FA-Kz 102) ist der Betrag einzutragen , um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils der Rente auf Grund regelmäßiger Anpassungen (z. B. jährliche Rentenerhöhung) geändert wurde. Diesen Betrag muss man selbst ermitteln. Ich verwende dazu eine Excel-Tabelle, die von Jahr zu Jahr fortgeführt wird.

    Der steuerfreie Teil der Rente wird in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. Bei Renten, die vor dem 1. 1. 2005 begonnen haben, ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2005 maßgebend.

    Ich habe schon öfter festgestellt, dass viele Rentner mit der Anlage R nicht gut zurecht kommen und auch Finanzämtern Fehler unterlaufen, obwohl ihnen der steuerfreie Betrag der Rente bekannt sein müsste.

    mfg
    Charlie24
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage R und Berechnung des steuerfreien Rentenanteils

      Hallo Katja9892, hallo Charlie24,

      warum nur immer wieder das Rad neu erfinden?

      Schon am 22.05.2011 war in
      https://www.elster.de/anwenderforum/archive/index.php/t-29760.html
      diese Frage vollständig beantwortet!
      Neu ist nur der aktualisierte Link
      https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb

      Und nach einer einmaligen Anforderung der Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten Sie zuverlässig Jahr für Jahr rechtzeitig in der ersten Januarhälfte die benötigte Auskunft
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage R und Berechnung des steuerfreien Rentenanteils

        Katja9892 ist neu hier und hat gestern ihre erste Frage gestellt.

        Natürlich kann man statt einer Antwort auch auf die Suchfunktion verweisen, die meisten Fragen sind sicher schon öfter gestellt und auch beantwortet worden.

        Nach meiner Meinung sollte einem Neuling aber zunächst eine sachliche Antwort gegeben werden.

        mfg
        Charlie24
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Anlage R und Berechnung des steuerfreien Rentenanteils

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nach meiner Meinung sollte einem Neuling aber zunächst eine sachliche Antwort gegeben werden.
          Was nicht ausschließt, dass bei der Antwort auf das vorhandene Wissen (das insbesondere die Aussage, dass der Rentenpassungsbetrag selbst ermittelt werden müsse, falsifiziert) zurück greifen darf.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage R und Berechnung des steuerfreien Rentenanteils

            Also berichtige ich jetzt meine ursprüngliche Aussage, dass man den Steigerungsbetrag selbst ermitteln muss dahingehend, dass alternativ zur eigenen Berechnung eine Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers angefordert werden kann.

            Unter Angabe der Versicherungsnummer kann diese Bescheinigung in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und beim Servicetelefon unter 0800 1000 480 88 kostenfrei angefordert werden.
            Die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung enthält unter anderem den Hinweis, in welche Zeile der „Anlage R“ die Angaben einzutragen sind.
            Die Zusendung erfolgt jährlich automatisch, wenn dies in der Vergangenheit beantragt wurde.

            mfg
            Charlie24
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anlage R und Berechnung des steuerfreien Rentenanteils

              Hallo,
              hierzu eine Ergänzung bezüglich Witwer/Witwenrente
              Die Bescheinigung Witwer/Witwenrente wurde ebenfalls beantragt

              Diese Mitteilung über die Altersrente wird in Zukunft automatisch am Anfang
              jeden Jahres zugesendet.
              Inwiefern die Bescheinigung für die Hinterbliebenenrente ebenfalls in Zukunft automatisch versendet wird, kann
              die Witwe / der Witwer direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger
              erfragen. Die
              Anschrift findet sie auf der Bescheinigung.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Anlage R und Berechnung des steuerfreien Rentenanteils

                Hallo,
                vielen Dank für die Auskünfte und auch für den Link. Ich habe zwar vor meiner Fragestellung rumgesucht, aber dieses Thema leider nicht gefunden.
                Meine Frage ist komplett beantwortet und ich bedanke mich hierfür!
                Freundliche Grüße,
                Katja

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