Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Anlage Kind.
Die Steuererklärung ist im Prinzip fertig und die Plausibilitätsprüfung läuft fehlerlos durch.
Bei der Berechnung der Steuer bekomme ich jedoch einen Abbruch mit dem Hinweis, ich hätte für volljährige Kinder Angaben für minderjährige Kinder gemacht.
Setze ich das Geburtsdatum meiner Kinder auf dem 01.01.1995 zurück, läuft die Berechnung durch. Setze ich wieder das richtige Geburtsdatum ein und lasse das Kreuzchen in Zeile 38 weg, verzichte also auf die Übertragung des Kinderfreibetrags, so läuft die Berechnung ebenfalls glatt durch. Allerdings liegt zwischen der ersten und der zweiten Variante bei mir eine Differenz von ~950,-€.
Das Programm stört sich also daran, dass ich für meine volljährigen Kinder den vollen Kinderfreibetrag reklamiere. Nun möchte ich natürlich nicht auf diese ~950,-€ verzichten.
Das FG Münster hat am 20.09.2013 (AZ: 4 K 4588/11 E) entschieden, dass auch für Volljährige der volle Kinderfreibetrag beansprucht werden kann, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet. Allerdings reduziere sich dieser um den Betreungs- und Erziehungsanteil, der für Minderjährige noch gewährt wird. Das Elster-Formular sieht einen enstprechenden Eintrag allerdings nicht vor. Was ist also zu tun?
Zu meinem Hintergrund: ich bin seit 12 Jahren alleinerziehender Vater zweier jetzt volljähriger Kinder, die sich beide in der Ausbildung befinden. Die Mutter hat sich nach der Trennung völlig aus dem Leben der Kinder zurückgezogen. Es gibt keinerlei Kontakte und es hat nie Unterhaltszahlungen gegeben. Die Kinder wurden und werden also nach wie vor vollständig von mir unterhalten. Inzwischen bin ich wieder verheiratet.
Danke und Gruß, FG
ich habe ein Problem mit der Anlage Kind.
Die Steuererklärung ist im Prinzip fertig und die Plausibilitätsprüfung läuft fehlerlos durch.
Bei der Berechnung der Steuer bekomme ich jedoch einen Abbruch mit dem Hinweis, ich hätte für volljährige Kinder Angaben für minderjährige Kinder gemacht.
Setze ich das Geburtsdatum meiner Kinder auf dem 01.01.1995 zurück, läuft die Berechnung durch. Setze ich wieder das richtige Geburtsdatum ein und lasse das Kreuzchen in Zeile 38 weg, verzichte also auf die Übertragung des Kinderfreibetrags, so läuft die Berechnung ebenfalls glatt durch. Allerdings liegt zwischen der ersten und der zweiten Variante bei mir eine Differenz von ~950,-€.
Das Programm stört sich also daran, dass ich für meine volljährigen Kinder den vollen Kinderfreibetrag reklamiere. Nun möchte ich natürlich nicht auf diese ~950,-€ verzichten.
Das FG Münster hat am 20.09.2013 (AZ: 4 K 4588/11 E) entschieden, dass auch für Volljährige der volle Kinderfreibetrag beansprucht werden kann, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet. Allerdings reduziere sich dieser um den Betreungs- und Erziehungsanteil, der für Minderjährige noch gewährt wird. Das Elster-Formular sieht einen enstprechenden Eintrag allerdings nicht vor. Was ist also zu tun?
Zu meinem Hintergrund: ich bin seit 12 Jahren alleinerziehender Vater zweier jetzt volljähriger Kinder, die sich beide in der Ausbildung befinden. Die Mutter hat sich nach der Trennung völlig aus dem Leben der Kinder zurückgezogen. Es gibt keinerlei Kontakte und es hat nie Unterhaltszahlungen gegeben. Die Kinder wurden und werden also nach wie vor vollständig von mir unterhalten. Inzwischen bin ich wieder verheiratet.
Danke und Gruß, FG
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