Hallo, allerseits.
Als Freiberufler habe ich keine Anlage N bei meinen Formularen für 2013.
Die Plausibilitätsprüfung ist erfolgreich.
Bei der Steuerberechnung erscheint dennoch der Abbruchhinweis:
Anlage N: Die Bemessungsgrundlage für einen Vorwegabzug ohne Kürzung wurde eingegeben, es fehlt jedoch ein Eintrag zum Arbeitslohn (Anlage N).
Da ich diese Anlage überhaupt nicht habe, bin ich verwundert.
Ich würde mich freuen, wenn jemand weiß, wo es da haken könnte.
Gruß,
Detlef
Als Freiberufler habe ich keine Anlage N bei meinen Formularen für 2013.
Die Plausibilitätsprüfung ist erfolgreich.
Bei der Steuerberechnung erscheint dennoch der Abbruchhinweis:
Anlage N: Die Bemessungsgrundlage für einen Vorwegabzug ohne Kürzung wurde eingegeben, es fehlt jedoch ein Eintrag zum Arbeitslohn (Anlage N).
Da ich diese Anlage überhaupt nicht habe, bin ich verwundert.
Ich würde mich freuen, wenn jemand weiß, wo es da haken könnte.
Gruß,
Detlef
Kommentar