Hallo liebe Forum-Mitglieder,
ich habe ein paar Fragen bezüglich der Einkommenssteuererklärung und hoffe auf konstruktive Antworten.
Nach meinem Abitur habe ich eine Ausbildung (vollschulische Berufsausbildung ohne Vergütung, sogenannte 2-jährige höhere Berufsfachschule) von 2008 - 2010 erfolgreich abgeschlossen. Nur zur Info: Die oben genannte Ausbildung wird in Vollzeitform geführt und führt zu einem schulischen Berufsabschluss, theoretische und praktische berufsbezogene Inhalte werden in der Schule vermittelt.
Hierbei sind Aufwendung für Fahrtkosten, Fahchliteratur etc. in Höhe von ca. 5000 EUR enstanden !
Danach habe ich ein duales Studium (Bachelor of Arts) begonnen (vom 07.2010 - bis 07.2013) mit einer Vergütung in Höhe von ca. 800 EUR pro Monat. Mein Partnerunternehmen hat die praktische Ausbildung und die Uni die theoretische Ausbildung übernommen.
Hier sind auch Aufwendung für Fahrtkosten (jeden Tag ca. 90 km), Fahchliteratur etc. in Höhe von ca. 6000 EUR enstanden ! Ich musste in den Praxiphasen im Unternehmen "regelmäßigen Arbeitsstätte" arbeiten und in den Theoriephasen die Uni besuchen.
Ab 07.2013 arbeite ich ganz regulär und erwirtschafte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Ich habe gegenwärtig noch nie eine Steuererklärung eingereicht und möchte nun die oben genannten Ausgaben (auch rückwirkend ab 2008) steuerlich geltend machen.
Für mich kommen dabei nur diese Formulare in Frage:
- Mantelbogen bzw. Hauptvodruck
- Anlage N
- Anlage Vorsorgeaufwand
Ich weiß jedoch, dass ich die erste Ausbildung wahrschinlich nicht steuerlich geltend machen kann, da die entstanden kosten "nur" Sonderausgaben waren und ich in den Jahren kein Einkommen hatte. Ist das richtig???
Wie soll ich am besten vorgehen?
Soll ich auf dem Mantelbogen für die letzten Jahre jeweils "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen? Soll ich erst die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2013 ausfüllen und danach die anderen?
Was kann ich alles geltend machen?
Vielen Dank.
ich habe ein paar Fragen bezüglich der Einkommenssteuererklärung und hoffe auf konstruktive Antworten.
Nach meinem Abitur habe ich eine Ausbildung (vollschulische Berufsausbildung ohne Vergütung, sogenannte 2-jährige höhere Berufsfachschule) von 2008 - 2010 erfolgreich abgeschlossen. Nur zur Info: Die oben genannte Ausbildung wird in Vollzeitform geführt und führt zu einem schulischen Berufsabschluss, theoretische und praktische berufsbezogene Inhalte werden in der Schule vermittelt.
Hierbei sind Aufwendung für Fahrtkosten, Fahchliteratur etc. in Höhe von ca. 5000 EUR enstanden !
Danach habe ich ein duales Studium (Bachelor of Arts) begonnen (vom 07.2010 - bis 07.2013) mit einer Vergütung in Höhe von ca. 800 EUR pro Monat. Mein Partnerunternehmen hat die praktische Ausbildung und die Uni die theoretische Ausbildung übernommen.
Hier sind auch Aufwendung für Fahrtkosten (jeden Tag ca. 90 km), Fahchliteratur etc. in Höhe von ca. 6000 EUR enstanden ! Ich musste in den Praxiphasen im Unternehmen "regelmäßigen Arbeitsstätte" arbeiten und in den Theoriephasen die Uni besuchen.
Ab 07.2013 arbeite ich ganz regulär und erwirtschafte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Ich habe gegenwärtig noch nie eine Steuererklärung eingereicht und möchte nun die oben genannten Ausgaben (auch rückwirkend ab 2008) steuerlich geltend machen.
Für mich kommen dabei nur diese Formulare in Frage:
- Mantelbogen bzw. Hauptvodruck
- Anlage N
- Anlage Vorsorgeaufwand
Ich weiß jedoch, dass ich die erste Ausbildung wahrschinlich nicht steuerlich geltend machen kann, da die entstanden kosten "nur" Sonderausgaben waren und ich in den Jahren kein Einkommen hatte. Ist das richtig???
Wie soll ich am besten vorgehen?
Soll ich auf dem Mantelbogen für die letzten Jahre jeweils "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen? Soll ich erst die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2013 ausfüllen und danach die anderen?
Was kann ich alles geltend machen?
Vielen Dank.
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