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Wo oder wie trag ich meine sperrzeit ein wen ich 2013 arbeitlos war aber sperre hatte

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    Wo oder wie trag ich meine sperrzeit ein wen ich 2013 arbeitlos war aber sperre hatte

    Ich war letztes Jahr fast 2 1/2 Monate arbeitslos (ALG 1) habe aber eine sperrzeit von 3 Monaten bekommen, sodass ich die 2 1/2 arbeitslosen Monate kein geld vom Amt bekam, jetzt hab ich gelesen ich muss im hauptvordruck Seite 4 spalte 94 eingeben, ok ich kann schreiben datum der Arbeitslosigkeit aber doch kein betrag wenn ich nichts bekam ?
    Oder muss ich reinschreiben was ich hätte bekommen müssen ? Ne oder ?
    Bitte um eure Hilfe !!

    Vielen dank

    #2
    AW: Wo oder wie trag ich meine sperrzeit ein wen ich 2013 arbeitlos war aber sperre h

    Hallo,

    wenn du kein Geld bekommen hast brauchst du das auch überhaupt nicht angeben.
    Um Nachfragen zu vermeiden kannst du aber eine kurze Notiz in Anlage N Zeile 30 machen, etwa "von x bis y arbeitslos, aber mit Sperrzeit".

    Außerdem gehören solche Lohnersatzleistungen in der Regel in die Anlage N (Zeile 27 bis 29), in den Hauptvordruck kommt es nur, wenn es keine Anlage N gibt. Das nur der Vollständigkeit halber.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 04.05.2014, 02:12.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Wo oder wie trag ich meine sperrzeit ein wen ich 2013 arbeitlos war aber sperre h

      Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
      Vom Arbeitsamt habe ich eine Entgeltbescheinigung in der steht
      ... Die bezogene Leistung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt gemäß Punktpunktpunkt Sie müssen die Leistung daher bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben und dann weiter unten steht meine Sperrzeit.
      Also muss ich wie du gesagt hast einfach nur dort eine Notiz rein setzen plus diese Papier von der Agentur für Arbeit mitschicken?

      Bin bisschen schwer von Begriff was das Der Satz vom Arbeitsamt heißt
      Grüße

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        #4
        AW: Wo oder wie trag ich meine sperrzeit ein wen ich 2013 arbeitlos war aber sperre h

        ( ich war ja nur arbeitslos in der zeit der sperrzeit )

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          #5
          AW: Wo oder wie trag ich meine sperrzeit ein wen ich 2013 arbeitlos war aber sperre h

          Die bezogene Leistung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt gemäß Punktpunktpunkt Sie müssen die Leistung daher bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben
          wenn ich nichts bekam ?
          Das widerspricht sich aber jetzt irgendwie?
          Hast du jetzt Leistungen erhalten oder nicht?

          Wenn nein -> dann musst du keinen Betrag eintragen. Siehe Beitrag von reckoner.

          Wenn aber doch -> dann musst du den Betrag natürlich angeben.
          Mfg

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            #6
            AW: Wo oder wie trag ich meine sperrzeit ein wen ich 2013 arbeitlos war aber sperre h

            Ich habe nichts bekommen da sperrzeit !
            Dieser Satz stand aber im Brief von der arbeits Agentur !

            Ich habe für Einkommensteuer Erklärung fertig gemacht und keinen Betrag eingegeben nur hingeschrieben das sperrzeit war ! Habe auch den Bescheid vom Arbeitsamt als Bestätigung mit geschickt !

            Hoffentlich klappt alles danke an die schnellen Antworten !

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              #7
              AW: Wo oder wie trag ich meine sperrzeit ein wen ich 2013 arbeitlos war aber sperre h

              Hallo,

              vermutlich steht dieser Satz in jedem Bescheid über ALG1, passt aber in diesem Fall nicht ganz. Es bleibt wie von mir und Elster-Tester beschrieben, du hast es korrekt gemacht.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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