Hallo,
ich versuche mich in diesem Jahr erstmalig selbst an meiner Steuererklärung...
Ich bin als Selbständige mit nur einem Auftraggeber in der gesetzlichen Rente pflichtversichert, zahle aber derzeit nur den halben Regelbeitrag.
Entspricht der in Zeile 11 Anlage AV einzutragene Betrag dem Wert der "Beitragsbemessungsgrundlage" meines Riester-Bescheids (sprich, der Hälfte meines Brutto-Einkommens aus 2012) ?
Oder wo kann ich als Selbständige meine beitragspflichtigen Einnahmen an anderer Stelle entnehmen?
Vielen Dank
ich versuche mich in diesem Jahr erstmalig selbst an meiner Steuererklärung...
Ich bin als Selbständige mit nur einem Auftraggeber in der gesetzlichen Rente pflichtversichert, zahle aber derzeit nur den halben Regelbeitrag.
Entspricht der in Zeile 11 Anlage AV einzutragene Betrag dem Wert der "Beitragsbemessungsgrundlage" meines Riester-Bescheids (sprich, der Hälfte meines Brutto-Einkommens aus 2012) ?
Oder wo kann ich als Selbständige meine beitragspflichtigen Einnahmen an anderer Stelle entnehmen?
Vielen Dank
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