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    Krankengeld

    Ich habe Krankengeld für das Jahr 2013 erhalten. Bis zum 31.12.
    da ich den Auszahlschein erst viel später abgegeben habe,
    habe ich mein komplettes Geld erst Mitte Februar 2014 bekommen.
    Nun wollte ich mal fragen welches Jahr ausschlaggebend ist?
    Das wo es mir zugestanden hat? Oder wo ich es bekommen habe?
    Also muß ich es angeben für 2013? oder erst ab der Erklärung für 2014?
    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    #2
    AW: Krankengeld

    Hallo,

    Zuflußprinzip, also 2014.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Krankengeld

      danke erstmal für die Antwort.
      Bist Du Dir da 100% sicher?????

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        #4
        AW: Krankengeld

        Hallo,

        ja, da bin ich mir sicher, aber vielleicht antwortet ja noch jemand anderes. Es ist auch durchaus richtig, dass man nicht jedem alles glaubt, mache ich auch nicht.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Krankengeld

          so war das nun nicht gemeint :-)
          Vielen Dank für deine Hilfe.

          Kommentar


            #6
            AW: Krankengeld

            Zitat von dani_s Beitrag anzeigen
            Ich habe Krankengeld für das Jahr 2013 erhalten. Bis zum 31.12.
            da ich den Auszahlschein erst viel später abgegeben habe,
            habe ich mein komplettes Geld erst Mitte Februar 2014 bekommen.
            Nun wollte ich mal fragen welches Jahr ausschlaggebend ist?
            Das wo es mir zugestanden hat? Oder wo ich es bekommen habe?
            Also muß ich es angeben für 2013? oder erst ab der Erklärung für 2014?
            Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

            Hallo.

            das Abrechnungsjahr für Lohnersatzleistungen ist nicht der 31. Dezember,
            sondern der 10. Januar im Folgejahr. Sie haben Mitte Februar 2014 das
            Krankengeld erhalten, also nach dem 10. Januar, somit wird die Leistung
            in 2014 erklärt.

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              #7
              AW: Krankengeld

              Hallo,

              >>>das Abrechnungsjahr für Lohnersatzleistungen ist nicht der 31. Dezember,
              sondern der 10. Januar im Folgejahr.

              Da bin ich anderer Meinung. Die Verlängerung bis zum 10. betrifft doch nur regelmäßige Zahlungen, was Krankengeld eigentlich nicht sein sollte.
              Aber egal, bei dani_s ist ja auch dieser Termin weit überschritten.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Krankengeld

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                >>>das Abrechnungsjahr für Lohnersatzleistungen ist nicht der 31. Dezember,
                sondern der 10. Januar im Folgejahr.

                Da bin ich anderer Meinung. Die Verlängerung bis zum 10. betrifft doch nur regelmäßige Zahlungen, was Krankengeld eigentlich nicht sein sollte.
                Aber egal, bei dani_s ist ja auch dieser Termin weit überschritten.

                Stefan
                Guten Morgen reckoner,

                ach so, das gilt nur für ~~~ regelmäßige Zahlungen ~~~. Im Fall dani_s
                zählt dann das Zuflußprinzip, also 2014.

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                  #9
                  AW: Krankengeld

                  Hallo Hagen-Gronert,

                  >>>ach so, das gilt nur für ~~~ regelmäßige Zahlungen ~~~.

                  So ist es mir zumindest bekannt.
                  Erst wenn die Lohnersatzleistung eine regelmäßige ist (Rente, Elterngeld etc.) dürfte auch der 10. Tag reichen, bei außergwöhnlichen Leistungen - wie etwa Krankengeld - aber imho nicht; 100%ig festlegen will ich mich aber auch nicht.


                  >>>Im Fall dani_s zählt dann das Zuflußprinzip, also 2014.

                  Sowieso :-)

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Krankengeld

                    danke euch beiden also brauch ich es erst nächstes Jahr angeben :-)

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                      #11
                      AW: Krankengeld

                      Zitat von dani_s Beitrag anzeigen
                      danke euch beiden also brauch ich es erst nächstes Jahr angeben :-)

                      Hallo,


                      ja, die Angabe für den Krankengeld-Bezug erfolgt in der Steuererklärung für das
                      Jahr 2014. Die Erstellung der Steuererklärung für 2014 machen Sie im Jahr 2015

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