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Waschmaschinenanschluß installiert für Mieter. Anlage V

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    Waschmaschinenanschluß installiert für Mieter. Anlage V

    Hallo.
    Wir (Ich und meine Frau) vermieten unsere wohnung. In 2013 wir haben Waschmaschinenanschluß in Keller für Mieter installiert (421 Eur). Wo und wie viel können wir schreiben diese Werbungkosten in Anlage V.

    Merci für Euer/ Ihr Fachwissen.

    Alex.

    #2
    AW: Waschmaschinenanschluß installiert für Mieter. Anlage V

    Hallo Alex,

    das sind ganz normale Werbungskosten, abzuschreiben komplett im betreffenden Jahr (ich würde Zeile 49 nehmen).

    Aber wenn du schon solche grundlegenden Verständnisschwierigkeiten hast: Setzt du die ganzen anderen Kosten (wie etwa Heizung) nicht ab? Was ist mit der AfA?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Waschmaschinenanschluß installiert für Mieter. Anlage V

      Danke.
      Ja, ich habe einige Fragen.
      Wir vermieten diese Wohnung mit Möbeln, ich habe geschrieben 20% AfA pro Jahr für 2012 in Anlage V, Kann Ich nehmen diese zahl für 2013?
      Wir hatten einen Verlust in 2012 (100 Euro) in Anlage V, wo schreibe ich es in der Steuererklärung für das Jahr 2013.
      Ich habe die Frage über die Heizung nicht verstanden.
      Alex

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        #4
        AW: Waschmaschinenanschluß installiert für Mieter. Anlage V

        Hallo,

        ich empfehle dringend Steuerberater

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Waschmaschinenanschluß installiert für Mieter. Anlage V

          Hallo,

          am Anfang das wichtigste: Ich empfehle auch dringend einen Steuerberater aufzusuchen (zumindest für ein Jahr).


          >>>Wir vermieten diese Wohnung mit Möbeln, ich habe geschrieben 20% AfA pro Jahr

          Für die Möbel? Regelmäßig wird da eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angenommen, ergo nur 10% AfA.
          Und für die Immobilie insgesamt dürften es nur die gewöhnlichen 2% sein.


          >>>für 2012 in Anlage V

          Das ist also nicht die erste Steuererklärung?
          Wurden denn die 20% anerkannt? (kann ich mir eigentlich nicht vorstellen)


          >>>Wir hatten einen Verlust in 2012 (100 Euro) in Anlage V, wo schreibe ich es in der Steuererklärung für das Jahr 2013.

          ??? Was hat der Verlust aus dem Vorjahr mit der aktuellen Steuererklärung zu tun? Gab es einen Verlustvortrag, oder wie?


          >>>Ich habe die Frage über die Heizung nicht verstanden.

          Na, ob ihr die Heizkosten (beispielsweise) auch als Werbungskosten abgesetzt habt? Oder trägt der Mieter diese Kosten völlig autark? (etwa Gastherme)

          Es war aber auch nur ein Beispiel für die Werbungskosten.
          Mal Klartext: Wenn jemand fragt, wo und wie er Handwerkerkosten absetzen kann, liegt der Verdacht nahe, dass er auch ansonsten keine Werbungskosten absetzt; für jemanden der die Rückseite der Anlage V hingegen korrekt ausfüllt wäre die Frage wohl ein bisschen dumm (sorry - aber das lese ich quasi zwischen den Zeilen, muss aber natürlich nicht stimmen).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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