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Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung - Anlage Kind

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    Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung - Anlage Kind

    Hallo,

    ich konnte die Plausibilitätsprüfung für die Steuererklärung ohne Fehlermeldung abschließen.
    Nun bekomme ich bei der Steuerberchnung den Abbruch-Hinweis:
    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    Ich habe die Eingaben schon x mal überprüft, kann aber keinen Fehler feststellen.

    Ist jemandem dieses Problem bekannt und wie könnte die Lösung dafür aussehen.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Viele Grüße
    Franz Mayer

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung - Anlage Kind

    verheiratet ja/nein?
    Zusammenveranlagung oder getrennt bzw Einzelveranlagung?
    die 100,- Euro Bonus zum Kindergeld beruecksichtigt? (also fuer das 1./2. Kind 2068 Kindergeld statt 1968)

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung - Anlage Kind

      Danke für die Antwort. Folgende Ergänzungen;

      Einzelveranlagung als Mutter, 3 Anlagen Kind
      Folgende Eingaben habe ich gemacht:
      1. Kind, Kindergeld 2068 €, leibliches Kind angekreuzt, Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen - Vater eingetragen
      2. Kind, Kindergeld 0 € (steht dem Vater zu - ich hab das aber auch schon mit 2068 € Kindergeldanspruch versucht), leibliches Kind angekreuzt, Kindschaftsverhältnis zu weitern Personen - Vater eingetragen
      2. Kind, Kindergeld 2140 €, leibliches Kind angekreutz, Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen - Vater eingetragen

      Hilft das weiter ?

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung - Anlage Kind

        beim kindergeld kommt es nicht auf das tatsaechlich ausgezahlte an, sondern den anspruch, der ist normalerweise haelftig zwischen den elternteilen aufzuteilen, also dann je 1034 fuer das 1. und 2. und 1070 fuer das dritte.

        nur wenn die ansprueche durch nicht geleisteten unterhalt verloren gehen, könnte ein elternteil den vollen betrag geltend machen.

        bzgl der eintragungen zum kindschaftsvehaeltnis muss in zeile 9 auch fuer die mutter das kreuz bei stpfl/ehemann gemacht werden und nicht bei ehefrau, aonsonten sollte das so passen.

        ggf. könnte sonst noch helfen, die anlagen einzeln zu entfernen und zu schauen ob der fehler mit einer bestimmten anlage zusammenhaengt, um das problem einzugrenzen.

        die anlagen kind sollen lt. elster auch in der reihenfolge der kinder, also das aelteste zuerst, hinzugefuegt werden.

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          #5
          AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung - Anlage Kind

          Halo Falzo,

          jetzt bin ich richtig glücklich. Es hat funktioniert, als ich den hälftigen Anspruch auf Kindergeld bei jedem Kind eingetragen habe.

          DANKE

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