Zum 31.12.2012 wurde die Fa. meiner Frau von einem anderen Unternehmen übernommen. Bis dahin war sie geringfügig Beschäftige (€ 400 im Monat). Im Januar 2013 erhielt sie noch ganz normal € 400 vom neuen Arbeitgeber im Februar 2013 dann € 4400 nach gerichtlichem Vergleich als Abfindung unversteuert und ohn Abzüge.
Im April hat sie einen Steuerpflichtigen Job bei einem ganz neuen Arbeitgeber begonnen von dem wir auch eine elektronische Lohnsteruerbescheinigung inkl. eTIN beommen haben.
Wir haben für die € 4800 des alten Arbeitgebers keinen Ausdruck einer elektronischen Lohnsteruerbescheinigung erhalten und somit auch keine eTIN um dies irgendwo in der Anlage N eintragen zu können.
Wie und wo kann ich diesen Betrag in der Einkommensteuererklärung angeben ?
Im April hat sie einen Steuerpflichtigen Job bei einem ganz neuen Arbeitgeber begonnen von dem wir auch eine elektronische Lohnsteruerbescheinigung inkl. eTIN beommen haben.
Wir haben für die € 4800 des alten Arbeitgebers keinen Ausdruck einer elektronischen Lohnsteruerbescheinigung erhalten und somit auch keine eTIN um dies irgendwo in der Anlage N eintragen zu können.
Wie und wo kann ich diesen Betrag in der Einkommensteuererklärung angeben ?
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