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Erste Steuererklärung/Verlustvortrag: Vorweggenommene Bewerbungskosten

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    Erste Steuererklärung/Verlustvortrag: Vorweggenommene Bewerbungskosten

    Liebe Steuer-Profis

    ich stehe vor der Aufgabe, meine erste Steuererklärung bzw. eher einen Verlustvortrag für das Jahr 2013 abzugeben und habe dazu ein paar Fragen, bei deren Klärung ihr mich hoffentlich unterstützten könnt.

    Zunächst kurz ein paar steuerrelevante Infos zum Jahr 2013: Ich habe im Herbst mein Erststudium beendet, bin mit meiner Freundin in eine neue Stadt umgezogen und habe mich dort auf die Jobsuche gemacht. Eine Festanstellung gefunden habe ich erst im Jahr 2014. Im Jahr 2013 habe zwei Mal als freier Trainer zu je 150 Euro gearbeitet und gar keine Steuer gezahlt („Übungsleiterpauschale“ von 2400 Euro). Nur auf ein paar Einkünfte aus Aktien (800 Euro) habe ich 25% = 200 Euro Kapitalertragssteuer gezahlt. Da ich kein Kindergeld mehr bekommen habe, habe ich mich vor allem von Erspartem über Wasser gehalten.

    Kann ich Kosten aus dem Jahr 2013 in Vorbereitung auf die spätere Berufstätigkeit – also Umzugskosten, Bewerbungsunterlagen, Business-Kleidung (Hemden, Anzüge, etc.) für die Bewerbungsgespräche und die spätere Arbeit in 2014 anrechnen lassen?

    Eigentlich wäre alles ganz einfach – wenn Arbeitssuche und Arbeitsbeginn nicht in zwei verschiedenen Kalenderjahren lägen. Tun sie aber leider und alle vorweggenommenen Ausgaben (200 Euro Umzug, 50 Euro Bewerbungsmappen, 600 Euro Kleidung) sind 2013 angefallen, den Arbeitsvertrag habe ich aber erst 2014 unterschrieben.

    Nach meinem Verständnis müsste ich doch zumindest die 200 Euro Steuerzahlung wieder zurück bekommen, oder? Und kann ich darüber hinaus auch noch einen Verlustvortrag für 2014 machen? Oder liegen die Werbungskosten ohnehin unter der Pauschale und darum ist es schade um die Mühe, das alles aufzulisten?

    Einnahmen = 1075 Euro
    - zwei Honorarverträge zu insgesamt 275 Euro
    - Kapitalerträge i.H.v. 800 Euro

    Ausgaben = 850 Euro
    - Werbekosten nach Abschluss der ersten Berufsausbildung i.H.v. 850 Euro

    Gezahlte Steuern:
    - 200 Euro Kapitalertragssteuern

    Irgendwie hätte ich jetzt wirklich gerne eine Steuererklärung auf dem Bierdeckel...

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Erste Steuererklärung/Verlustvortrag: Vorweggenommene Bewerbungskosten

    Also, auf den Bierdeckel schreiben:

    Einnahmen: 1075+275+800=1000 (oder mehr)
    Ausgaben: 850.

    Das gibt keinen Verlust. Oder?

    Aber die Kapitalertragssteuer kriegst Du natürlich zurück, wenn Du die Erklärung machst.

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung/Verlustvortrag: Vorweggenommene Bewerbungskosten

      Danke L.E.Fant,

      deine Rechnung hatte ich auch im Kopf, aber ich habe mich gefragt, ob die 800 Euro vielleicht in eine andere Kategorie fallen, weil das ja nichts mit Arbeit zu tun hat.

      Nur noch zur Sicherheit, damit ich nicht total auf den Deckel bekomme wegen den 200 Euro: Kann ich auch nur nur Mantelbogen + Anlage KAP abgeben oder muss ich auch Anlagen S & EÜR mit einreichen?

      Ich habe kein Gewerbe angemeldet, da es sich um zwei einmalige Aufträge gehandelt hat und um keine auf Dauer gerichtete Erwerbstätigkeit.

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung/Verlustvortrag: Vorweggenommene Bewerbungskosten

        Bei der Anlage KAP "Günstigerprüfung" ankreuzen, das sollte für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer ausreichen.

        Da "Business-Kleidung (Hemden, Anzüge, etc.)" sowieso nicht absetzbar ist, bleiben noch 250,00 €uro vorweggenommene Werbungskosten, die du in der Anlage N erklären kannst.

        Die Übungsleiterhonorare kann man ebenfalls in der Anlage N (Zeile 26) angeben
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Erste Steuererklärung/Verlustvortrag: Vorweggenommene Bewerbungskosten

          Zitat von Kurti17 Beitrag anzeigen
          Ich habe im Herbst mein Erststudium beendet, bin mit meiner Freundin in eine neue Stadt umgezogen und habe mich dort auf die Jobsuche gemacht. Eine Festanstellung gefunden habe ich erst im Jahr 2014.
          Ob hier die Umzugskosten tatsächlich Werbungskosten sind, ist mE. fraglich.
          Umzugskosten sind nur dann Werbungskosten, wenn man den Wohnort aus beruflichen Gründen wechselt. Das wäre u.a. dann der Fall, wenn man eine erste, zugesagte(!) Stelle in einer anderen Stadt antritt oder die Firma umzieht.
          Zieht man nur in eine andere "hippe" Stadt - und findet dann irgendwann eine Stelle - wird das FA wohl keinen beruflichen Grund für den Wohnungswechsel anerkennen.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Erste Steuererklärung/Verlustvortrag:

            Hallo Leute ich wusste nicht wie ich hier nu einen Beitrag erstellen kann.
            Ich habe Problem bei einer Aufgabe und komme einfach nicht auf die Rechnung vor allem nicht auf das Ergebnis.

            Bitte helft mir sie zu lösen

            Aus den Steuererklärungen und -bescheiden des Heinz Wagner sind für die Jahre 01 bis 04 u.a. die folgenden Beträge ersichtlich:

            Einkünfte aus 01 (€) / 02 (€) 03 (€) 04 (€)

            - Gewerbebetrieb 90000,00 / 120000,00 -220000,00 150000,00
            - V + V -25000,00 / -15000,00 - 5000,00 10000,00
            Abzugsfähige Sonderausgaben 10000,00 / 17000,00 20000,00 18000,00
            außergewöhnliche Belastungen 12000,00 / 6000,00 9000,00 11000,00

            a) Es liegt kein Antrag bezüglich der Verlustverrechnung vor. Führen Sie den Verlustrücktrag und -vortrag soweit wie möglich durch.

            b) Wie hoch sollte der Verlustrücktrag höchstens sein, damit Herr Wagener nur die geringstmöglichen steuerlichen Nachteile erleidet?

            Bitte Dringend Helfen
            Zuletzt geändert von Eylem123; 26.11.2014, 21:04. Grund: Hilfee

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              #7
              AW: Erste Steuererklärung/Verlustvortrag:

              Sieht nach Hausaufgabe aus. Fang mal selber an, mit Deinem Lösungsansatz.

              Ach ja, kann man den Button 'Thema erstellen' übersehen? https://www.elster.de/anwenderforum/...in-und-Projekt

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                #8
                AW: Erste Steuererklärung/Verlustvortrag:

                Zitat von Eylem123 Beitrag anzeigen
                b) Wie hoch sollte der Verlustrücktrag höchstens sein, damit Herr Wagener nur die geringstmöglichen steuerlichen Nachteile erleidet?
                Bitte Dringend Helfen
                Und spätestens hier wären wir bei der unerlaubten Hilfe in Steuersachen.
                Da es sich hier aber wohl um eine Hausaufgabe handelt (welches Fach eigentlich?), rate ich dir nicht zu einem Steuerberater sondern:
                Lerne deinen Stoff und mach deine Hausaufgaben selber. Später im Job kaut dir auch keiner deine Lösungen vor .-)
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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