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KAP Freistellungsauftrag Zeile 7-15 inländische u. ausl. Kapitalerträge

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    KAP Freistellungsauftrag Zeile 7-15 inländische u. ausl. Kapitalerträge

    Welche Einträge sind in Zeile 7-15 vorzunehmen, wenn die realen Erträge bei der / den jeweiligen inländisch (en) Bank(en) unter dem jeweiligen Freistellungsauftrag lagen ?

    Beispiel:

    Inlandsbanken >>
    Bank A: Freistellungsauftrag 301 € Ertrag: 100 €
    B 200 € 100 €
    C 300 € 50 €

    - eine Angabe zur direkten Abführung von Kirchensteuer wurde gegenüber den Banken nicht erklärt, obwohl Kirchensteuerpflicht vorliegt.

    Auslandsbank >>
    hierfür liegen die Angaben seitens der Bank vor

    Besten Dank !

    #2
    AW: KAP Freistellungsauftrag Zeile 7-15 inländische u. ausl. Kapitalerträge

    Wg. der Inlandsbanken müsstest du gar keine Anlage KAP abgeben.

    Wenn du aber zusammen mit der Auslandsbank > 801 Euro Zinsen bei Ledigen hast, dann Zeile 7 die erzielten Inlandsinsen, Zeile 14 nochmal (wurde ja alles freigestellt) Zeile 15 gg. Null und dann halt Zeile 17 Ausland.

    Kommentar


      #3
      AW: KAP Freistellungsauftrag Zeile 7-15 inländische u. ausl. Kapitalerträge

      Hallo,

      >>>Wenn du aber zusammen mit der Auslandsbank > 801 Euro Zinsen bei Ledigen hast, dann Zeile 7 die erzielten Inlandsinsen, ...

      Nein, die Inlandszinsen müssen nicht erklärt werden (die sind schon abgegolten).

      Für die Einkommensteuer reicht der Antrag KAP Zeile 5, die Angabe der ausländischen Kapitalerträge ab Zeile 17 und der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in Zeile 15 (Zeile 14 dann Null).
      Für die Kirchensteuer kommt dann noch der Antrag Zeile 6 und die Angabe der abgeführten Steuer in Zeile 50 hinzu (daraus wird nämlich die fehlende Kirchensteuer ermittelt).
      Das hat den kleinen Vorteil, dass keine Unterlagen eingereicht werden müssen.

      Anmerkung: Wenn auch die Günstigerprüfung (Zeile 4) beantragt wird, reicht das nicht, in diesem Fall wäre der von Kloebi beschriebene Weg zu nehmen (allerdings mit Einreichung der inländischen Steuerbescheinigung/en, und zwar aller).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: KAP Freistellungsauftrag Zeile 7-15 inländische u. ausl. Kapitalerträge

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Nein, die Inlandszinsen müssen nicht erklärt werden (die sind schon abgegolten).
        Das stimmt aber nur, wenn die Auslandszinsen niedriger sind als der Sparerpauschbetrag. Sind sie höher, muss m. E. alles erklärt werden.

        Kommentar


          #5
          AW: KAP Freistellungsauftrag Zeile 7-15 inländische u. ausl. Kapitalerträge

          Hallo Kloebi,

          Das stimmt aber nur, wenn die Auslandszinsen niedriger sind als der Sparerpauschbetrag. Sind sie höher, muss m. E. alles erklärt werden.
          Nein, ganz sicher nicht.
          Bereits mit Abgeltungsteuer behaftete Kapitalerträge müssen nur im Zusammenhang mit der Günstigerprüfung erklärt werden, ansonsten niemals (was aber natürlich nicht heißt, dass man es nicht trotzdem machen darf - und deshalb war deine Erklärung auch nicht völlig falsch, sondern nur etwas unnötig).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: KAP Freistellungsauftrag Zeile 7-15 inländische u. ausl. Kapitalerträge

            o. k., einverstanden.

            Bei z. B. 1.000 Euro Auslandszinsen und 250 Euro freigestellten (ist das behaftet???) Inlandszinsen müssen 250 Euro in die Zeile 15. Das bewirkt dann, dass für die Auslandszinsen nur noch (801-250) 551 Euro Sparerpauschbetrag zur Verfügung stehen.

            Gut, auch ne Variante. Aber ob das einfacher zu erklären ist, als alles anzugeben?

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              #7
              AW: KAP Freistellungsauftrag Zeile 7-15 inländische u. ausl. Kapitalerträge

              Hallo Kloebi,

              ja, du hat es verstanden.

              Und ja, das ist imho einfacher zu erklären, man benötigt nämlich keine Steuerbescheinigung mehr (die man manchmal extra besorgen und in jedem Fall beim Finanzamt einreichen muss). Klar, wer die Bescheinigung eh schon hat und noch dazu aus anderen Gründen Unterlagen einreichen muss, für den ist es kein großer Vorteil mehr.
              Jedenfalls ist aber genau diese abgeltende Wirkung dieser Quellensteuer der Grund, warum es mit der Abgeltungsteuer einfacher sein soll (laut Gesetzgeber).

              Ich will mich auch nicht darüber streiten, sondern nur Alternativen aufzeigen - was der Fragesteller oder auch andere Mitleser dann wirklich machen, müssen sie schon selbst entscheiden.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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