Hallo,
ich war 2013 die Hälfte des Jahres selbstständig und die andere Hälfte Angestellter.
Die Arbeitsmittelpauschale kann man ja im Prinzip bei anlage N als auch in der EÜR angeben.
Kann ich in meinem Fall die nun doppelt, dh. 2*110€, angeben oder muss ich es aufteilen oder muss ich mich für eins entscheiden?
Danke und Gruß
ich war 2013 die Hälfte des Jahres selbstständig und die andere Hälfte Angestellter.
Die Arbeitsmittelpauschale kann man ja im Prinzip bei anlage N als auch in der EÜR angeben.
Kann ich in meinem Fall die nun doppelt, dh. 2*110€, angeben oder muss ich es aufteilen oder muss ich mich für eins entscheiden?
Danke und Gruß
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