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Erst Selbstständig, dann Angestellt = 2* Arbeitsmittelpauschale?

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    Erst Selbstständig, dann Angestellt = 2* Arbeitsmittelpauschale?

    Hallo,
    ich war 2013 die Hälfte des Jahres selbstständig und die andere Hälfte Angestellter.
    Die Arbeitsmittelpauschale kann man ja im Prinzip bei anlage N als auch in der EÜR angeben.
    Kann ich in meinem Fall die nun doppelt, dh. 2*110€, angeben oder muss ich es aufteilen oder muss ich mich für eins entscheiden?
    Danke und Gruß

    #2
    AW: Erst Selbstständig, dann Angestellt = 2* Arbeitsmittelpauschale?

    Es gibt keine Arbeitsmittelpauschale, sondern seitens des Finanzamts nur eine "Nichtaufgriffsgrenze".
    Mfg

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      #3
      AW: Erst Selbstständig, dann Angestellt = 2* Arbeitsmittelpauschale?

      hm, ok und gilt die pro Jahr oder pro Beschäftigungsverhältnis?
      sry ist meine erste Steuererklärung

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        #4
        AW: Erst Selbstständig, dann Angestellt = 2* Arbeitsmittelpauschale?

        Zitat von MeinName Beitrag anzeigen
        hm, ok und gilt die pro Jahr oder pro Beschäftigungsverhältnis?
        sry ist meine erste Steuererklärung
        Nur einmal jährlich. Und zwar nur dann, wenn du keine tatsächlichen Aufwendungen für Arbeitsmittel geltend machst.

        Wenn du neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit hast, dann kann es sein, dass dein Sachbearbeiter dir diese 110 Euro auch nochmal für die Selbständige Tätigkeit gibt.
        Wie gesagt. Er kann. Muss aber nicht, da es eine Nichtaufgriffsgrenze und keine Pauschale ist. Ich würde es einfach mal versuchen.
        Mfg

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          #5
          AW: Erst Selbstständig, dann Angestellt = 2* Arbeitsmittelpauschale?

          Danke!
          zehnzeichen

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