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Vorausgefüllte Steuererklärung

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    Vorausgefüllte Steuererklärung

    Guten Tag,
    ich bin ganz neu hier und hoffe, dass ich meine Frage verständlich formulieren kann.

    Steuerpflichtiger ist mein Ehemann, und ich bin "nur" die Ehefrau. Ich werde aber die Steuererklärung machen.
    Die vorausgefüllte Steuererklärung habe ich mit meiner eigenen Identifikationsnummer beantragt sowie eine Berechtigung mit der I.-nummer meines Mannes. Was das richtig oder hätte es umgekehrt sein müssen?

    Danke für eine Nachricht. Tangoheidi

    #2
    AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

    Ganz egal!

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      #3
      AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

      Hallo TangoHeidi,

      du bekommst einen Brief mit dem Abrufcode für deine Daten und dein Mann bekommt einen Brief mit einem Freischaltcode, den er dir geben muss, wenn er damit einverstanden ist, dass du seine Belege abrufst.
      Das ist der Unterschied, wenn dein Mann das machen würde, wäre es umgekehrt.

      Tschüß

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        #4
        AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

        Vielen Dank. Jetzt habe ich die beiden Abrufnummern bekommen - welche Belege sollte ich denn jetzt abrufen? Da die vorige Erklärung unter dem Namen meine Mannes als Hauptsteuerpflichtiger abgegeben wurde, müste es ja seine sein, oder?

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          #5
          AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

          Hallo,

          nach deutschem Steuerverständnis ist bei Verheirateten immer noch der Ehemann der Erstgenannte,
          auch wenn jemand Anderes die Erklärung ausfüllt.
          Die Bezeichnungen StPfl. / Ehemann / Partner A drücken dies entsprechend aus.
          Das ändert sich in dem Moment, wenn jeder für sich allein eine Erklärung formuliert.
          Gruß, Basteltyp

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          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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            #6
            AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

            Hallo und danke. Ich wollte eigentllich nur wissen, wessen Belege ich abrufen soll - seine, meine oder kommt in beiden Fällen dasselbe an?

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              #7
              AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

              Hallo,

              am besten fügen Sie vor dem Abruf die sowieso notwendigen Anlagen hinzu,
              dann sollten die abzurufenden Daten auch ihr Ziel finden.
              Gruß, Basteltyp

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                #8
                AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

                Wenn du seine Belege abruft, kommen seine an, wenn du deine abruft, kommen deine an. Wenig überraschend. Wessen Belege du abrufen willst, musst du selber wissen.

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                  #9
                  AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

                  Hallo TangoHeidi,

                  lt. deinem ersten Thread hast du den Abrufcode beantragt, damit ruftst du deine Belege ab, die unter deiner Iddentifikationsnummer vorliegen. Wenn du die Belege deines Mannes abrufen willst, brauchst du seinen Freischaltcode.
                  Natürlich ist der Abruf das eine und das Einfüllen in die Steuererklärung das nächste, das haben meine Vorredner ja schon deutlich gemacht, also Daten deines Mannes beim Steuererpflichtigen einfüllen, deine als Ehefrau.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Vorausgefüllte Steuererklärung

                    Vielen Dank allen Antwortenden - ich mach's jetzt einfach mal, dann werde ich ja sehen was passiert.

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