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Anlage EÜR - Fortbildungskosten Mitarbeiter

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    Anlage EÜR - Fortbildungskosten Mitarbeiter

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage: Gehören Fortbildungskosten, die ich für meine Mitarbeiter gezahlt habe, zu "Ausgaben für eigenes Personal" (Zeile 25, Position 120) oder Zu "Fortbildungskosten" (Zeile 41, Position 281)?

    Ich bin mir nicht sicher, wie das definiert wird. Ob zu der Position "Fortbildungskosten" nur die Fortbildung des Steuerpflichtigen/Freiberuflers gehört oder auch die seiner Mitarbeiter.

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
    Vielen Dank & Gruß, Susan
    Zuletzt geändert von Susan_K; 14.05.2014, 13:41.

    #2
    AW: Anlage EÜR - Fortbildungskosten Mitarbeiter

    Hallo Susann_K,

    ich würde die Zeile 25 Position 120 nehmen, lt. Eingabehilfe wird dort von Löhnen und Gehältern usw. und anderen Nebenkosten gesprochen.
    Die Zeile 41 betrifft die Fortbildung des Unternehmers.
    Ansonsten bleibt dir auch die Zeile 51 übrige Betriebsausgaben.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage EÜR - Fortbildungskosten Mitarbeiter

      Vielen Dank für Ihre Antwort!

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