Hallo zusammen,
müssen geringfügige Beschäftigungen in der Lohnsteuererklärung angegeben werden, wenn bei diesen keine Lohnsteuer abgeführt wurde?
In meinem Fall geht es um eine geringfügige Beschäftigung von Januar - April, bei der keine Lohnsteuer abgeführt wurde. In der Folge wurde von Mai - Dezemeber bei einer geringfügigen Beschäftigung Lohnsteuer auf Grund eines Flexi-Vertrages abgeführt.
Unterm Strich lag der Lohn summiert jedoch weit unter der Grenze des lohnsteuerpflichtigen Einkommens.
mit freundlichen Grüßen
Th0mi
müssen geringfügige Beschäftigungen in der Lohnsteuererklärung angegeben werden, wenn bei diesen keine Lohnsteuer abgeführt wurde?
In meinem Fall geht es um eine geringfügige Beschäftigung von Januar - April, bei der keine Lohnsteuer abgeführt wurde. In der Folge wurde von Mai - Dezemeber bei einer geringfügigen Beschäftigung Lohnsteuer auf Grund eines Flexi-Vertrages abgeführt.
Unterm Strich lag der Lohn summiert jedoch weit unter der Grenze des lohnsteuerpflichtigen Einkommens.
mit freundlichen Grüßen
Th0mi
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