Hallo Forum,
ich verstehe die Erklärung im Hauptvordruck, Sonderausgaben Zeile 42 nicht. Zitat:
"Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer ein, die Sie 2013 gezahlt haben (z. B. vom Arbeitgeber einbehaltene Kirchensteuer, voraus- / nachgezahlte Kirchensteuer und / oder Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen). Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist. Haben Sie 2013 Kirchensteuer erstattet bekommen, tragen Sie diese bitte ebenfalls ein."
Hört sich für mich an wie: "Sie dürfen Schokolade essen und ein Stückchen Kuchen aber keine Süßigkeiten."
Wie kann ich Kirchensteuern eintragen die auf Kapitalertäge eintfällt, wenn sie kein Zuschlag zur Abgeltungssteuer sein dürfen?
Wo ist der Unterschied a) Kirchensteuer auf Kapitalerträge, b) Kirchensteuer als Zuschlag zu Abgeltungssteuer?
ich verstehe die Erklärung im Hauptvordruck, Sonderausgaben Zeile 42 nicht. Zitat:
"Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer ein, die Sie 2013 gezahlt haben (z. B. vom Arbeitgeber einbehaltene Kirchensteuer, voraus- / nachgezahlte Kirchensteuer und / oder Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen). Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist. Haben Sie 2013 Kirchensteuer erstattet bekommen, tragen Sie diese bitte ebenfalls ein."
Hört sich für mich an wie: "Sie dürfen Schokolade essen und ein Stückchen Kuchen aber keine Süßigkeiten."
Wie kann ich Kirchensteuern eintragen die auf Kapitalertäge eintfällt, wenn sie kein Zuschlag zur Abgeltungssteuer sein dürfen?
Wo ist der Unterschied a) Kirchensteuer auf Kapitalerträge, b) Kirchensteuer als Zuschlag zu Abgeltungssteuer?
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