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Anlage Vorsorgeaufwand

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    Anlage Vorsorgeaufwand

    Betrifft: Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo,

    bezüglich meiner Einkommensteuerberechnung durch ELSTER für 2013 habe ich zum Punkt Anlage Vorsorgeaufwand die Frage, wo die Daten der Wahlleistungen und der Haftpflichtversicherung plus KFZ-Versicherung geblieben sind. Die angegebenen Daten sind unten zu sehen.

    Ich erhalte eine Beamten-Pension, eine betriebliche Zusatzrente und eine Rente. Meine Frau erhält eine Rente. Wir zahlen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, für unseren Sohn zahlen wir das gleiche.
    Folgende Daten sind im Elsterformular eingetragen:

    Position Ehemann Ehefrau Sohn
    11 1 ja 1 ja
    31 Basisabsicherung Krankenversicherung 2156 1913
    32 Basisabsicherung Pflege-Pflichtversicherung 291 247
    33 von PKV erstattete Beträge 30 30
    34 Zuschuss von dritter Seite: Rentenversicherung 913 153
    35 Wahlleistungen 477 349

    42 Basisabsicherung Krankenversicherung 5052
    43 Basisabsicherung Pflege-Pflichtversicherung 259
    44 von PKV erstattete Beträge 75
    45 Wahlleistungen 1327

    50 Haftpflichtversicherung plus KFZ-Versicherung 336

    53 1 ja
    56 1 ja
    57 1 ja

    Nochmals die Frage:
    Wo sind die Positionen 35, 45 und 50 bei der ELSTER-Berechnung geblieben?

    Im Voraus vielen Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen.

    ottootto

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    Zitat von ottootto Beitrag anzeigen
    Nochmals die Frage:
    Wo sind die Positionen 35, 45 und 50 bei der ELSTER-Berechnung geblieben?
    Die wurden im Rahmen der Höchstbeiträge nicht mehr berücksichtigt.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

      Hallo,

      und konkret: pro Person werden nur 1900 Euro berücksichtigt, darüber hinausgehende Kosten verfallen in der Regel.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

        "pro Person werden nur 1900 Euro berücksichtigt, darüber hinausgehende Kosten verfallen in der Regel."

        Aufgrund einer Übergangsregelung für die Ermittlung der Höchstgrenzen der Vorsorgeaufwendungen (Günstigerprüfung altes und neues Recht) können sich bei nicht mehr rentenversicherungspflichtigen Personen höhere Beträge als die genannten 1.900,00 € ergeben.
        Im vorliegenden Fall sind aber die PKV-Beiträge so hoch, dass sie auch diese höheren Beträge ausschöpfen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand

          Frage an ALLE: Handelt es sich hier nicht in Wirklichkeit um die Anwendung von § 10 Absatz 4 Satz 4 ?
          Wenn die tatsächlichen Beiträge zur [Basis-]Kranken- und Pflegeversicherung höher sind als 1.900 / 2.800 Euro (wie wohl meistens), dann sind diese höheren Beträge abzugsfähig - und andere Versicherungsbeiträge (außer Altersvorsorge) kommen überhaupt nicht mehr zum Ansatz.
          Das ist eine dauerhafte gesetzliche Regelung und keine Übergangsregelung.

          Die Ermittlung der zutreffenden Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen hat sich zu einer "Herausforderung" entwickelt, der auch Finanzbeamte nicht immer gewachsen sind, weil/wenn sie von Sozialversicherung nicht betroffen sind und sich deswegen auch die Höhe der Beträge nicht vorstellen können.

          Freundliche Grüße

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            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand

            Die Übergangsregelung, die ich gemeint habe, ist in § 10 Abs. 4a EStG enthalten:

            (4a) Ist in den Kalenderjahren 2013 bis 2019 der Abzug der Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 2
            Buchstabe a, Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Fassung des § 10
            Absatz 3 mit folgenden Höchstbeträgen für den Vorwegabzug

            (hier kommt dann die Tabelle mit den für jedes Jahr geltenden Höchstbeträgen)

            zuzüglich des Erhöhungsbetrags nach Satz 3 günstiger, ist der sich danach ergebende Betrag anstelle des
            Abzugs nach Absatz 3 und 4 anzusetzen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand

              Vielen Dank für den Hinweis. Ich halte nahezu sämtliche Vorschriften in diesem Bereich für unleserlich.
              Der Erhöhungsbetrag nach § 10 Abs.4a Satz 3 scheint jedenfalls keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Es kommt wohl auf die konkrete Lebenssituation an.
              Meine Frau und ich, wir zahlen als Kassenversicherte jährlich insgesamt mehr als 10.000 Euro an Beiträgen zur gesetzlichen [Basis-] Kranken- und Pflegeversicherung. Deren vollständige Abzugsfähigkeit erreiche ich wohl eher nicht mit einem Umweg über die alte Berechnungsmethode, zumal der Vorwegabzug laufend abgesenkt wird und andererseits zu befürchten ist, dass die Beiträge weiter steigen werden (Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenze).

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                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                Es kommt wohl auf die konkrete Lebenssituation an.
                Diese sog. Günstigerberechnung erfolgt automatisch. Den (stufenweise sinkenden) Vorwegabzug kann man aber nur in Anspruch nehmen, wenn keine Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet und man selbst, gleich ob als Arbeitnehmer oder als Selbständiger auch keine Rentenversicherungsbeiträge mehr entrichtet.

                Nur für diesen Personenkreis ist das Übergangsrecht bei den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen im Einzelfall (z. B. hohe PKV-Beiträge) steuerlich günstiger als das aktuelle Recht.

                Falls bei Ehegatten noch ein Ehegatte rentenversicherungspflichtig ist und der andere nicht mehr, kann sich im Einzelfall sogar die Einzelveranlagung gegenüber der Zusammenveranlagung rechnen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                  Hallo,

                  Danke für die Mühen, die Sie sich alle mit den Antworten gemacht haben.
                  Mit freundlichen Grüßen.
                  ottootto

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