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Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

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    Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

    Hallo zusammen.

    Ich möchte die Steuerbescheinigung vom Verkauf einer UBR (Unfallvers. mit Beitragsrückerstattung) angeben.

    Folgende Angaben sind auf dem Bescheid:

    Ertrag im Sinne §43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EstG ca. 1100 €
    Abgeführt Steuer 25 %
    Soli. Zuschlag ca. 15 €
    Keine Kirchensteuer 0 €
    Kein in Anspruch gen. Pauschbetrag.

    Was muss ich wo auf der Anlage KAP eintragen ? (Angabe f. verheiratet).
    Ich hätte den Ertrag bei Ziffer 7 und 11 eingetragen, jew. Beitrag und korrigiert gleich.

    Die abgezogene Steuern bei Ziffer 50 / 51 / 52 (56 / 57 / 58)

    Freibeträge:

    Bei Ziffer 14: 0
    Bei Ziffer 15: ??? M.E. den Gesamtfreibetrag (1602) abzgl. bereits anderweitig verbrauchte Freibeträge.

    Egal was ich eintrage - es kommt immer ein Fehler der Plausibilität. Habe zum Test mal alle Kombinationen versucht (Ziffer 14 / 15 mit 0 / 0, 1602 / 1602, 0 / 1602, 1602 / 0). Ich verstehe es nicht - was ist falsch, wie muss es sein ?

    Habe nach dem ersten Verfassen meines Beitrags folgenden Thread gefunden. M.E. gleiches Problem.

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?38790-Steuerberechnung-nicht-möglich
    Zuletzt geändert von Tomson; 16.05.2014, 22:43.

    #2
    AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

    Warum trägst Du korrigierte Beträge ein, die nicht von den korrigierten abweichen?
    Was steht denn auf der Steuerbescheinigung, in welche Zeilen die Beträge einzugeben sind?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

      Hallo,

      zuerst einmal gehe ich davon aus, dass das eure einzigen Kapitalerträge sind.

      Antrag Zeile 5 ankreuzen
      Zeile 7: die ca. 1100
      Zeile 11: nichts (nur, weil du es angesprochen hattest)
      [und auch bei den korrigierten Werten nichts eintragen, hatte L. E. Fant ja schon gesagt]
      Zeile 14: Null
      Zeile 15: Null
      Zeile 50: die 25% (ca. 275)
      Zeile 51: 5,5% davon (ca.15,13)

      Fertig.

      Bei Ziffer 15: ??? M.E. den Gesamtfreibetrag (1602) abzgl. bereits anderweitig verbrauchte Freibeträge.
      Heißt das jetzt, dass ihr doch noch andere Kapitalerträge hattet?
      Dann gehört der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (das ist nicht unbedingt der Freistellungsauftrag, sondern u.U. weniger) in Zeile 15, ansonsten ändert sich nichts.

      Wenn du die Günstigerprüfung beantragen möchtest (Zeile 4), sieht es noch anders aus, bitte dann noch mal hier posten.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

        Danke für die Antworten.

        Ich habe es jetzt so eingegeben wie beschrieben. Es erscheint bei der Plausibilitätsprüfung der Hinweis "Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist ... der von beiden Ehegatten in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag einzutragen". Ist ja m.E. auch so korrekt. Nach Klick auf "nicht mehr anzeigen" wird die Berechnung vollständig durchgeführt. Dennoch irritiert mich der Hinweis ...

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

          Hallo,

          das ist nur ein - grüner - Hinweis, weil manchem nicht klar ist, dass nicht unbedingt beide Ehepartner eine Anlage KAP abgeben müssen, um den vollen Sparer-Pauschbetrag zu bekommen.

          In Zeile 14 und 15 gehört der in Anspruch genommene Pauschbetrag (in Summe maximal 801, bei Ehepaaren 1602), und zwar reicht dafür u.U. eine einzige Anlage KAP - wenn nur einer Kapitalerträge hatte - , er erbt dann quasi den Pauschbetrag des anderen).

          In jedem Fall sollte* der gesamte bescheinigte Betrag für Zeile 14/15 von allen Banken irgendwo eingetragen werden (Ehemann Zeile 14 oder 15, oder Ehefrau Zeile 14 oder 15).

          *extra nicht hart formuliert, denn so schlimm sind Fehler in diesem Punkt nicht, das Finanzamt bekommt die Beträge nochmals automatisch von den Banken gemeldet

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

            Ok. Alles klar. Vielen Dank !

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              #7
              AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

              " ... das Finanzamt bekommt die Beträge nochmals automatisch von den Banken gemeldet"

              Seit wann ist das denn der Fall?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                Seit jährlich CD gekauft werden
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  " ... das Finanzamt bekommt die Beträge nochmals automatisch von den Banken gemeldet"

                  Seit wann ist das denn der Fall?

                  Hallo,


                  Zitat: ... das Finanzamt bekommt die Beträge nochmals automatisch von den Banken gemeldet


                  Infos gibt es hier, bei Google eingeben:

                  Das Finanzamt erfährt alles | Wirtschaft - OVB Online

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                    #10
                    AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                    Aber es wird doch nichts direkt an das örtlich zuständige Finanzamt gemeldet. Die Meldungen über die Höhe der freigestellten Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern sind mir schon bekannt, die werden aber m. W. bisher nur dann an das Finanzamt weitergegeben, wenn ein Steuerpflichtiger einen zu hohen Sparerpauschbetrag in Anspruch nimmt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                      @ Charlie24,


                      genau, lt. Info von ~~~ Das Finanzamt erfährt alles | Wirtschaft - OVB Online ~~~
                      habe ich es auch so verstanden, wie Sie es in Ihrem Beitrag 15:26 Uhr erklärten.

                      Mit freundlichen Grüßen
                      H a g e n - G r o n e r t

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                        #12
                        AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                        Hallo,

                        die werden aber m. W. bisher nur dann an das Finanzamt weitergegeben, wenn ein Steuerpflichtiger einen zu hohen Sparerpauschbetrag in Anspruch nimmt.
                        Nein, das ist meiner Kenntnis nach nicht korrekt, die Daten werden irgendwie immer abgeglichen. Wie genau das abläuft weiß ich auch nicht, aber ich denke es gibt nur zwei Möglichkeiten (ich tippe auf 1.):
                        1. Die Finanzämter rufen die gemeldeten Daten bei der Bearbeitung der Erklärung direkt und automatisch ab (ähnlich wie bei den Lohnsteuerbescheinigungen, den Meldungen der Träger von Lohnersatzleistungen etc.).
                        2. Die Finanzämter melden Pauschbeträge, welche erst durch die Erklärung in Anspruch genommen werden, auch an diese Zentralstelle, und dort erzeugt dann ggf. ein zu hoher Betrag einen Alarm (mit der Folge einer Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt).

                        Beispielsweise muss ja verhindert werden, dass jemand einen Freistellungsauftrag stellt und voll ausnutzt, dann aber in der Steuererklärung noch eine andere Bank erklärt und damit den Sparer-Pauschbetrag doppelt bekommt.
                        Natürlich wäre eine solche Erklärung unrechtmäßig (u.U. sogar direkt Steuerhinterziehung) und das Finanzamt könnte darauf vertrauen, dass die Erklärung wahrheitsgemäß ist, aber seit der Abgeltungsteuer geht der Fiskus wohl auf Nummer Sicher und läßt überhaupt keine Tricks mehr zu (genau dafür gibt es doch die Zentralstelle).

                        Jedenfalls habe ich bisher auf Fragen wie "Hilfe, ich habe aus versehen zu viel Freistellungsaufträge erteilt" immer geraten, das korrekt in der Erklärung anzugeben (Summe Zeile 14 und 15 ist dann natürlich zu hoch) und ein kurzes Begleitschreiben mit einer Art Entschuldigung dazuzulegen ("Sorry, ich hatte leider den Überblick verloren, kommt nicht wieder vor" o.ä.). Mir ist kein Fall bekannt, bei dem das zu Problemen geführt hat, obwohl ja genau das - Freistellungsauftrag >801 Euro - hätte auffallen sollte.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                          1. Die Finanzämter rufen die gemeldeten Daten bei der Bearbeitung der Erklärung direkt und automatisch ab"
                          Ob das jetzt schon funktioniert, da habe ich meine Zweifel. Immerhin gelten alte Freistellungsanträge, die noch ohne Angabe der persönlichen ID eingereicht wurden, übergangsweise bis 2015.

                          Aber der Tag wird wohl irgendwann kommen, wo uns der Steuerbescheid ganz ohne Erklärung ins Haus flattert. Orwell lässt grüßen!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                            "Aber der Tag wird wohl irgendwann kommen, wo uns der Steuerbescheid ganz ohne Erklärung ins Haus flattert. Orwell lässt grüßen! "

                            Frage besser die NSA, statt dein FA.
                            Die FÄ können die freigestellten Beträge je Konto einsehen, nicht die Zinseinkünfte!

                            Überwachung läuft anders.
                            Aber ja, IRGENDWANN wirst Du einen "Vorschlag" bekommen: Zahlen Sie xxxx,xx oder machen Sie eine Erklärung.
                            P.S. Ich habe meine 2009er am 30.12.2013 abgegeben und vom FA Zinsen erhalten - DIE kennen sie.
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                              #15
                              AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                              P.S. Ich habe meine 2009er am 30.12.2013 abgegeben und vom FA Zinsen erhalten - DIE kennen sie.
                              Vor 10 Jahren habe ich das auch noch so gemacht, inzwischen ist mir das (altersbedingt) zu stressig. Die Steuererstattung für 2013 ist mir am 9. Mai 2014 gutgeschrieben worden.

                              Gerade habe ich es bemerkt: Ich bin zum "erfahrenen Benutzer" aufgestiegen!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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