Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV - Angaben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AV - Angaben

    Ich weiß hier gibt es schon viele Beiträge zu diesem Thema. Ich habe auch schon lange gesucht und gelesen aber keine passende Antwort auf meine Fragen gefunden.

    Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2013 und habe dieses Jahr das erste Mal die Anlage AV auszufüllen, da ich im letzten Jahr mit dem Riestersparen angefangen habe - ein Teil fließt in einem Bausparvertrag und ein anderer in einen Fonds.
    Nun zu meinen Fragen:

    1. Zeile 7+8: Ist es richtig, dass ich hier in Zeile 7 zwei Verträge angebe und in Zeile 8 dann die Summe der Sparbeiträge aus beiden Verträgen summiere? Also die Summe bilde aus den Angaben zu "Beiträge ohne Zulage" in den Bescheinigungen nach §92 EStG. Ist für mich so logisch, nur möchte ich gerne sichergehen, dass das auch so passt.

    2. Ich gehe davon aus, dass ich unmittelbar begünstigt bin und habe daher in Zeile 11 meine beitragspflichtigen Einnahmen i.S.d. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung aus den Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung 2012 angegeben. Hier habe ich zwei Bescheinigungen wegen Arbeitgeberwechsel erhalten - eine für 01.-15.01. und eine für 15.01. bis Jahresende. Hier habe ich die Summe aus den dort angegeben beitragspflichtigen Entgelten gebildet. Ist doch so richtig oder?

    3. Zeile 14: Soweit ich das verstanden habe, besteht die die Notwendigkeit der Füllung dieser Zelle nur, wenn mein tatsächliches Entgelt niedriger ist als das Entgelt was ich für Zeile 11 errechnet habe. Ich habe aus den beiden Lohnsteuerbescheinigungen (zwei Arbeitgeber in 2012) die Angaben in Zeile 3 addiert und komme hier auf einen niedrigeren Wert als in Zeile 11 eingetragen. Also würde ich doch demnach diesen niedrigeren Wert in Zeile 13 eintragen, richtig?

    Aber: Kann mir vielleicht jemand erklären warum mein tatsächliches Entgelt niedriger ist als das beitragspflichtige? Ich bin "normale" Arbeitnehmerin ... also falle nicht unter die Beispiele, die da in der Hilfe für solch einen Fall genannt werden.

    Lieben Dank im Voraus für die schnelle Hilfe!

    #2
    AW: Anlage AV - Angaben

    1. und 2. ja.

    Zu 3. kenn ich mich leider nicht aus. Ich geh allerdings davon aus dass es Ausnahmefälle sind, in denen das tatsächliche Entgelt niedriger ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV - Angaben

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      1. und 2. ja.

      Zu 3. kenn ich mich leider nicht aus. Ich geh allerdings davon aus dass es Ausnahmefälle sind, in denen das tatsächliche Entgelt niedriger ist.
      Danke schonmal ...

      zu 3. Ja deswegen bin ich ja etwas verunsichert, da ich denke, dass ich kein Ausnahmefall bin ... :-/

      Kommentar

      Lädt...
      X