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1/5 Regelung bei Auszahlung aus betrieblicher Altersvorsorge

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    1/5 Regelung bei Auszahlung aus betrieblicher Altersvorsorge

    Hallo zusammen,

    ich habe im Jahr 2013 eine betriebliche Altersvorsorge (Brutto-Netto Sparen) gekündigt.
    Jetzt habe ich gehört man könne diese mit der 1/5 Regelung angeben.
    Ich habe nach der Auszahlung im Prinzip 2 Lohnsteuerbescheinigungen bekommen. (da 2 Verträge)

    Stimmt das und wo muss ich es angeben?

    Vielleicht ne doofe Frage, aber ich habe echt keine Ahnung....

    #2
    AW: 1/5 Regelung bei Auszahlung aus betrieblicher Altersvorsorge

    Erhält ein Arbeitnehmer Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung als Einmalzahlung, so steigt damit seine Steuerbelastung überproportional an. Um die Auswirkungen der Steuerprogression zu vermindern, hilft die Fünftelregelung nach § 34 EStG (Außerordentliche Einkünfte).

    Bezüglich der praktischen Abwicklung der Fünftelregelung gibt es häufig Missverständnisse. So wird oft geglaubt, dass in den ersten fünf Jahren nach der Auszahlung jeweils 1/5 des Betrages zu versteuern sind. Die Regelung sieht hingegen vor, dass im Jahr der Abfindung 1/5 des Abfindungsbetrages genommen wird, um daraus die Steuerbelastung für die gesamte Abfindung zu bestimmen die dann auch in diesem Jahr in einen Betrag zu zahlen ist. Es geht also um eine Progressionsmilderung und nicht um eine Verteilung der Steuerlast auf mehrere Jahre.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.05.2014, 20:43.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: 1/5 Regelung bei Auszahlung aus betrieblicher Altersvorsorge

      Ich habe nach der Auszahlung im Prinzip 2 Lohnsteuerbescheinigungen bekommen
      Damit ist doch die Frage beantwortet, wo das anzugeben ist. Anlage N: Dort eine 2. und 3. Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen und die Beträge in die richtigen Zeilen übernehmen
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: 1/5 Regelung bei Auszahlung aus betrieblicher Altersvorsorge

        Also wenn ich ohne Druck und freiwillig eine derartige Altersvorsorge kündige, habe ich m.E. KEINE entsprechend begünstigte Abfindung !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: 1/5 Regelung bei Auszahlung aus betrieblicher Altersvorsorge

          ... und die Beträge in die richtigen Zeilen übernehmen
          Je nachdem, in welcher Zeile der Lohnsteuerbescheinigung die Leistungen bescheinigt wurden, gibt es eine Steuermäßigung oder eben auch nicht.

          Darum habe ich mich auch nur dazu geäußert, was die Fünftelregelung bedeutet und nicht dazu, ob es sie bei eigener Kündigung gibt oder nicht gibt. Da hätte ich außerdem nachschauen müssen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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