Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerbescheinigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    ich habe als Student eine Hilfskraftstelle gehabt (bspw. von Februar bis April) und damit 500 Euro verdient. Nach einer Unterbrechung hatte ich nochmal eine Hilfskraftstelle (bspw. von Oktober-Dezember) und hab dort 600 Euro verdient.
    In meiner elektr. Lohnsteuerbescheinigung werden nun aber nur 500 Euro als Bruttolohn aufgeführt. Muss ich nun diesen Wert in der Steuererklärung angeben oder ist der Wert falsch und ich nehm den Wert von meiner letzten Gehaltsmitteilung, im Beispiel also 1100 Euro als Bruttolohn?

    Freundliche Grüße,
    Holger

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung

    kommt drauf an. Wurden die 600 pauschal als Minijob versteuert, müssen sie nicht in die Steuererklärung. Ansonsten solltest du vom Arbeitgeber eine zweite Lohnsteuerbescheinigung erhhalten haben und die 600 müssen auch in die Erklärung.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung

      Hallo hoba87,

      war das vielleicht ein pauschal besteuerter Minijob das zweite von Oktober bis Dezember ?
      Wenn ja, dann gehört es nicht in die Steuererklärung.
      Das müsste aber aus deiner Abrechnung hervorgehen ?

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung

        Hallo,

        es handelt sich bei beiden Stellen um geringfügige Beschäftigungen = Minijob?!. Wie bzw. wo erkenne ich denn ob etwas pauschal besteuert wurde?

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung

          für einen pauschal versteuerten Minijob erhält man eben keine Lohnsteuerbescheinigung, da nicht nach Lohnsteuerklassen abgerechnet wurde. Er oder beide müssen dann nicht in die Steuererklärung. Du widersprichst dir also, wenn du sagst, es wäre ein Minijob auf Lohnsteuerbescheinigung. Außerdem sollte doch bevor man eine Arbeit anfängt klar sein, wie das besteuert wird.

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung

            Hallo hoba87,

            pauschal besteuert bedeutet, dass der Arbeitgeber pauschale Abgaben abführt an die Bundesknappschaft.

            Das muss so auf dem Gehaltszettel stehen.

            Tschüß

            Kommentar

            Lädt...
            X