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Wann muss ich Belege einreichen?

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    Wann muss ich Belege einreichen?

    Hallo,

    ich habe noch ein paar Fragen:

    wann und wie muß ich meine Belege einreichen für USt und Einkommenssteuer?

    Wie läuft das?

    Ich mache Erklärung, schicke Erklärung(en) per Elster an FA und Belege (Original oder Kopie?) per Post an FA?

    Oder sagt mir das FA bei beiden Steuern, was es wann haben will?

    LG und danke,
    Nicky

    #2
    AW: Wann muss ich Belege einreichen?

    Hallo,

    Deine Infos stehen hier:
    https://www.elster.de/arbeitn_info.php#belege
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Wann muss ich Belege einreichen?

      Gegenfrage: was hat Ihr Thema mit "ElsterFormular" zu tun ?
      So wie die Frage(n) gestellt ist, lässt sie sich nicht mal eben kurz beantworten. Daraus würde eine umfangreichere Abhandlung werden.
      Warum fragen Sie nicht direkt bei Ihrem Finanzamt nach ? Oder bringen den Ausdruck der Erklärung vielleicht sogar persönlich vorbei (falls Ihnen der Weg nicht zu weit ist) ? Und haben Ihre Belege gleich dabei !?

      Kommentar


        #4
        AW: Wann muss ich Belege einreichen?

        danke @stiller

        @hanseat: entschuldigen Sie vielmals die Frage! Hätte ja sein können, man kann Belege auch hochladen, bin ja kein Hellseher.

        Beste Grüße,
        Nic
        Zuletzt geändert von Nicky11; 20.05.2014, 17:03.

        Kommentar


          #5
          AW: Wann muss ich Belege einreichen?

          Wo muss ich Kosten für die Domain und Homepage eintragen?
          Und Software zB Antivirensoftware?

          Sind ja 100% betrieblich im Gegnsatz zu den Tel- und Internetkosten...

          LG Nic
          Zuletzt geändert von Nicky11; 20.05.2014, 18:22.

          Kommentar


            #6
            AW: Wann muss ich Belege einreichen?

            Hi Nic,

            "Wo muss ich Kosten für die Domain und Homepage eintragen?
            Und Software zB Antivirensoftware?
            Sind ja 100% betrieblich im Gegnsatz zu den Tel- und Internetkosten..."

            In der Gewinnrechnung.
            Ich wusste nicht, dass Du "auch betrieblich" unterwegs bist.
            Mein Link betraf Arbeitnehmer - nicht Unternehmer!

            Betrieblich gilt mein Link natürlich nicht.
            Aber ich "glaube", Betriebe müssen 10 Jahre die Belege aufheben - da ist schon mal nix mit Kopie.
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Wann muss ich Belege einreichen?

              ups, ich dachte, das ist klar, nachdem ich auch nach Ust gefragt hab ;-)

              wie siehts denn dann aus mit Belegen einreichen?

              Kommentar


                #8
                AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                @Hanseat,

                die Frage hat schon mit EF zu tun, aber ich habe die Ust überlesen, aber es gibt immer aufmerksamere Leser!
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                  Hi Nicky11,

                  "wie siehts denn dann aus "auch nach Ust gefragt" mit Belegen einreichen?"
                  UST auf Aufforderung - aber länger aufheben!
                  EST - wie auf der Seite beschrieben!
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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                    #10
                    AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                    @stiller: danke!!!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                      Noch ein Problem:

                      Was heißt das?

                      Plausibilitätsprüfung
                      Steuer und Vorsteuer aus Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger der Steuerschuldner ist, weichen voneinander ab.
                      In der Regel können die Steuern aus Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger der Steuerschuldner ist, gleichzeitig als Vorsteuer wieder geltend gemacht werden. Es wurden 0,00 € Steuer und 121,13 Vorsteuer erfasst.
                      Eingaben bearbeiten: Leistungsempfänger als Steuerschuldner


                      LG Nic

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                        Hallo Nicky11,

                        das heißt dort wo bei dir 0,00 Steuer steht muss 121,13 rein, dann ist es für dich wieder ein Nullsummenspiel.

                        Tschüß

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                          versteh ich nicht. ich bin doch Leistungsempfänger und dann ja nicht Steuerschuldner, habe Ust ja bereits gezahlt.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                            Hallo Nicky11,

                            hier geht es um Umsätze nach § 13b, d.h. du hast offensichtlich in deiner Umsatzsteuererklärung auf der Anlage UR Seite 2 in Zeile 52 der 53 Umsätze eingetragen, wo die Umsatzsteuer 121,13 beträgt.
                            Diesen Betrag hast du offensichtlich auf Seite der in Zeile 66 eingetragen. Die Fehlermeldung bei der Plausiprüfung sagt es dochj ganz deutlich: ->Steuer und Vorsteuer aus Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger der Steuerschuldner ist, weichen voneinander ab.
                            In der Regel können die Steuern aus Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger der Steuerschuldner ist, gleichzeitig als Vorsteuer wieder geltend gemacht werden. Es wurden 0,00 € Steuer und 121,13 Vorsteuer erfasst.
                            Eingaben bearbeiten: Leistungsempfänger als Steuerschuldner

                            Falls das nicht stimmt, musst du die Eingaben korrigieren oder entfernen.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                              hmm ne ich hab auf Seite 2 UR überhaupt nichts eingetragen...

                              Nochn Problem:

                              meine Einträge UR innergemeinschaftliche Erwerbe: habe hier trotz korrekter Einträge eine Differenz von 13 Euro bei der Ust. Wie geht das denn??

                              ich werde noch irre hier
                              Zuletzt geändert von Nicky11; 22.05.2014, 10:31.

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