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Wann muss ich Belege einreichen?

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    #16
    AW: Wann muss ich Belege einreichen?

    Hallo Nicky11,

    hast du denn überhaupt Eintragungen auf der Anlage UR gemacht ? Wenn ja, wo ?
    Ansonsten dürfte der Eintrag der 121,13 auf der Seite 3 in der Zeile 66 falsch sein.
    Ist das vielleicht normale Vorsteuer, dann gehört die in Zeile 62.

    Hast du vielleicht die Zeile 66 verwendet, weil in den monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, kommt die Vorsteuer in die Kennziffer 66 ?

    Tschüß

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      #17
      AW: Wann muss ich Belege einreichen?

      UR Zeile 9 und 10

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        #18
        AW: Wann muss ich Belege einreichen?

        Hallo Nicky11,

        dann sollte sich das klären, wenn du die Vorsteuer in Höhe von 121,13 nicht auf Seite 3 in die Zeile 66 einträgst, sondern in Zeile 63 Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben.
        Du hast eine steuerfreie Lieferung aus der EU erhalten. Der Erwerb wird mit 19 Prozent deutscher Umsatzsteuer belastet und gleichzeitig bekommst du diesen Betrag als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb also unterm Strich Null.
        Der Lieferer hat keine Steuer in Rechnung gestellt.
        Damit sollte die Fehlermeldung verschwinden und die § 13b Problematik sollte geklärt sein.

        Tschüß

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          #19
          AW: Wann muss ich Belege einreichen?

          brauch ich dann die UR gar nicht?


          Wann brauch die dann? Nur bei Auslandsgeschäften??

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            #20
            AW: Wann muss ich Belege einreichen?

            Hallo Nicky11,
            ob du die UR brauchst musst du wissen.
            Wenn du innergemeinschaftliche Erwerbe hast, dann ist sie zwingend erforderlich, wie ich gerade oben beschrieben habe.
            Wenn die Zeilen 9 und 10 von dir fälschlicherweise ausgefüllt wurden, dann müsstest du diese entfernen.

            Tschüß

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              #21
              AW: Wann muss ich Belege einreichen?

              Zeile 9 und 10 stimmt. 79 Euro aus innergem. Erwerben (Zeile 9 und 10). In der Summe habe ich 2013 199€ USt gezahlt.

              Ich habe jedoch immer noch das Problem mit den 121 Euro aus innergemeinsch. Leistungen.

              USt Zeile 66 Vorsteuerbeträge aus Leistungen = 121 Euro

              Wo tauchen diese in UR wieder auf?

              Wenn ich in Zeile 26 UR die 121,13 eintrage, dann heißt es in Zeile 109 USt, ich müßte noch 0,08 € ans FA zahlen

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                #22
                AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                Hallo Nicky11,
                grundsätzlich musst du zuerst wirssen, wo deine steuerpflichtigen Umsätze hingehören, du kannst nicht einfach irgendwo etwas eintragen, dass es passt.
                Und wieso machst du Vorsteuer aus Leistungen § 13b geltend ? Ich hatte dich gefragt ob das normale Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern ist ?
                Das kommt nur in Betracht, wenn du entsprechende Umsätze erklärst.
                Da das lt. deinen Beiträgen offensichtlich nicht der Fall ist, muss dieser Eintrag woanders hin.

                Wenn das deine erste Umsatzsteuererklärung ist, lohnt sich vielleicht der Gang zum Steuerberater oder bei deinem Finanzamt zum Ansprechpartner für Existenzgründer.
                Grundsätzlich sollte man sich im voran informieren bevor man sich in das Abenteuer Unternehmer stürzt.
                Denn du siehst langsam drehen wir uns im Kreis, wenn man immer nur ins Blaue auf einen Fakt antworten kann und dann immer wieder neue Sachverhalte auftauchen.

                Tschüß

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                  #23
                  AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                  FA ist nicht bereit, zu helfen.
                  Dazu seien sie nicht da! O-Ton und Gekicher...

                  ok nochmal von vorn:

                  Ich habe Rechnungen vorliegen mit ausgewiesener USt von:

                  7%: Kauf von Büchern, Fachliteratur: brutto 112,31 / netto 105 / Ust: 7,31

                  19%: Kauf von Software, Büromaterial: brutto 447,25 / netto 375,85 / Ust: 71,40


                  19%: Kosten Webhosting, Telefon-, Internet, Premiummitgliedschaften etc: brutto 761,46 / netto 639,97 / Ust: 121,13
                  Sind das Leistungen? Gegenstände sinds ja nicht, oder?

                  Was davon kommt wohin??

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                    #24
                    AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                    Hallo Nicky11,

                    alle Ust-Beträge addierst du auf und trägst sie auf Seite 3 der Umsatzsteuererklärung in die Zeile 62 Kennziffer 320 ein -> Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern dazu gehören Waren oder Lieferungen oder Leistungen.

                    Dann sollte die Kuh ja jetzt vom Eis kommen.

                    Tschüß

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                      #25
                      AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                      Du bist echt meine Rettung!

                      Was kommt dann noch in UR rein?

                      LG Nic

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                        #26
                        AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                        Hallo Nicky11,

                        dann sollte sich die Anlage UR erübrigen, also rechte Maustaste -> aus meiner Steuererklärung entfernen.

                        Denn die Einträge in Zeile 9 und 10 sind ja dann offensichtlich auch falsch, es war ja normale Vorsteuer.

                        Tschüß
                        Zuletzt geändert von holzgoe; 22.05.2014, 12:36. Grund: Ergänzung

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                          #27
                          AW: Wann muss ich Belege einreichen?

                          ok danke, dann gehts jetzt raus.
                          lg nic

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