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Krankentagegeldversicherung - wo angeben?

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    Krankentagegeldversicherung - wo angeben?

    Gibt man die Beiträge einer privaten Krankentagegeldversicherung am besten in der Anlage "Vorsorgeaufwand" in der Zeile 30 an? Oder gibt es einen besseren Platz? Danke.

    #2
    AW: Krankentagegeldversicherung - wo angeben?

    Bei privat denke ich würde Zeile 35 besser passen.

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      #3
      AW: Krankentagegeldversicherung - wo angeben?

      Hm, stimmt. Wobei nur die Krankentagegeldversicherung privat ist (die Krankenversicherung ist gesetzlich), aber das dürfte unerheblich sein, oder?

      Kommentar


        #4
        AW: Krankentagegeldversicherung - wo angeben?

        jep jep jep.

        (Sorry, musste auf 10 Zeichen kommen, 1x jep hätte sonst gereicht).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Krankentagegeldversicherung - wo angeben?

          Hallo BartS1975, hallo Picard777,

          obwohl ( zusätzliche ) Auslandsreisekrankenversicherungen / Auslandskrankenversicherungen / Auslands-KV idr private Versicherungen sind, ist die Eintragungsmöglichkeit abhängig von der zugrunde liegenden Krankenversicherung.
          Gesetzlich oder freiwillig gesetzlich Versicherte nehmen ihre Eintragung für die Einkommensteuererklärung in Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 30 vor.
          Privat Versicherte nehmen ihre Eintragung für die Einkommensteuererklärung in Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2, Zeile 35 vor.

          ( https://www.st-verbund.de/uploads/downloads/Aktuelles%20Steuerrecht%20012011.pdf S. 77 )
          ( https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=28151 s. Beiträge von Kloebi und Falzo vom 23.02.2011 )

          Diese Eintragungsvariante ist in sich stimmig und vermeidet zahlreiche schwer verständliche Folgefehler.

          Insbesondere für gesetzlich versicherte RentnerInnen, welche die Vorsorgepauschale _nicht_ voll aussschöpfen, ist diese Möglichkeit der Geltendmachung interessant
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Krankentagegeldversicherung - wo angeben?

            Sprich: Doch Zeile 30...

            Danke.

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