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Müssen Steuererklärungen aus 2012 bevorzugt bearbeitet werden...?

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    Müssen Steuererklärungen aus 2012 bevorzugt bearbeitet werden...?

    Hallo,

    ich habe am 14.5.2014 erst meine Steuerklärung für 2012 abgegeben....stimmt es, das diese bevorzugt bearbeitet werden müssen....?

    #2
    AW: Müssen Steuererklärungen aus 2012 bevorzugt bearbeitet werden...?

    Nein, wieso sollten sie ? Veranlagung nach Eingang. Oder gibt es einen besonderen Grund dafür, den Du uns vorenthalten möchtest ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Müssen Steuererklärungen aus 2012 bevorzugt bearbeitet werden...?

      Hallo,

      das hat mir die Dame im Finanzamt bei der Abgabe gesagt,als ich sie nach der Bearbeitungsdauer gefragt habe.Sie sagt es würde ganz schnell gehen,weil aus 2012 vervorzugt bearbeitet werden muss.

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        #4
        AW: Müssen Steuererklärungen aus 2012 bevorzugt bearbeitet werden...?

        Also grundsätzlich ist das Blödsinn :-) Es gibt keine allgemeine Anweisung dass 2012er bevorzugt veranlagt werden sollen.

        Kann höchstens sein, dass es in dem FA wo du geführt wirst eine entsprechende Amtsverfügung gibt.
        Also einfach mal abwarten wann der Bescheid kommt.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          AW: Müssen Steuererklärungen aus 2012 bevorzugt bearbeitet werden...?

          Aber jeder ordentlich Beamte hat das Bestreben, erst das die wenigen Säumigen aus dem alten Jahr (hier 2012) abzuschließen, bevor er sich mit ganzer Kraft den neuen Fällen (hier 2013) widmet.

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            #6
            AW: Müssen Steuererklärungen aus 2012 bevorzugt bearbeitet werden...?

            Nö :-)
            Landet alles in einem Stapel und wird nach Eingang abgearbeitet.
            Auseinander sortieren kostet Zeit und die hat man heutzutage auch beim FA nicht mehr (zumindest nicht im Veranlagungsbereich)
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Müssen Steuererklärungen aus 2012 bevorzugt bearbeitet werden...?

              Ich würde sagen: Es kommt darauf an.
              Bei Antragsveranlagungen wird eigentlich immer nach Erklärungseingang bearbeitet (ggfs. werden aber auch ELSTER-Erklärungen bevorzugt bearbeitet).
              Bei Pflichtveranlagungen kann es schonmal vorkommen, dass die älteren Jahre bevorzugt bearbeitet werden, weil von den Vorgesetzen des/der Sachbearbeiter/in erwartet wird, dass alle alten Jahre zu 100% erledigt werden.
              Mfg

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                #8
                AW: Müssen Steuererklärungen aus 2012 bevorzugt bearbeitet werden...?

                "Bei Pflichtveranlagungen kann es schonmal vorkommen, dass die älteren Jahre bevorzugt bearbeitet werden"

                Das sehe ich genauso! DSrocker beweist es doch mit seinem Verlustrücktrag.

                O.K. 2010 wurde auch bei mir vor 2009 bearbeitet, bei 2010 waren keine Beanstandungen, nur bei 2009 gab es anschliessend Probleme wegen Abweichungen.
                Gut, so gebe ich 2011, 2012 und 2013 der Reihenfolge nach an.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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