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Anlage St - Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG

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    Anlage St - Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG

    Guten Morgen,

    ich hoffe, mir kann jemand bei der folgenden Frage weiterhelfen:

    In der Anlage St, Zeile 42 werden die Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG abgefragt. Müssen hier auch die Verpflegungsmehraufwendungen und die abziehbaren Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte eingetragen werden? Sie werden im § 4 Abs. 5 Nr. 5+6 aufgeführt, der Abzug erfolgt aber eigentlich aufgrund § 9 EStG.

    Über eine Meinung / Antwort freue ich mich!

    #2
    AW: Anlage St - Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG

    Ich verstehe noch nicht ganz, ob Du jetzt gewerbliche oder selbständige Tätigkeiten betreibst oder nicht. Die Zeile 42 ist nur relevant, wenn es BETRIEBSAUSGABEN sind, also eine derartige Tätigkeit vorliegt.

    Wenn der Abzug über § 9 EStG erfolgt, sind es Werbungskosten bei nicht-selbständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung. § 9 Abs. 5 EStG regelt, dass ein Teil des § 4 Abs. 5 EStG SINNGEMÄß auch bei Werbungskosten des § 9 EStG gilt, d.h. es SIND dann Werbungskosten. Und die werden in Zeile 42 NICHT abgefragt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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