Mindestens die Basiskranken- und Pflegeversicherung dürfen als sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden, auch wenn sie in Summe den Höchstbetrag von 1.900,-€/2.800,-€ übersteigen. In diesem Fall bleibt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ümnberücksichtigt.
ElsterFormular berechnet aber den kompletten Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in diesen Höchstbetrag mit hinein. Dies führ dann zu Berechnungsfehlern.
ElsterFormular berechnet aber den kompletten Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in diesen Höchstbetrag mit hinein. Dies führ dann zu Berechnungsfehlern.
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