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Frage: Anlage ST ausfüllen

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    Frage: Anlage ST ausfüllen

    Guten Tag liebe Steuerexperten!
    Ich frage mich gerade, wie ich die Anlage ST 2013 ausfüllen muss.
    Zu meiner Info: Bin Handwerker und als Kleinunternehmer gemeldet.

    Meine erste Frage: Muss bzw. hat in dieser Anlage jeder etwas auszufüllen?

    Zweite Frage: Wenn überhaupt, dann kommen für mich nur die Zeilen 5-8 infrage.
    Also Absetzung für Abnutzung. Ich habe eine Werkstatt gemietet. Muss ich dann in Zeile 5 (Gebäude linear) meine Gesamtmietkosten für 2012+2013 eintragen? Wie ist das mit Stromkosten und Betriebskosten, kommen die auch dazu?
    Und bei bewegliche Wirtschaftsgüter linear: Sind das dann z.B. Ausgaben für Werkzeuge (z.B. Akkuschrauber usw.)? Als Wirtschaftsgut dürfte dann aber nicht Holzleim gelten, da keine Abnutzung?!

    Verstehe ich das richtig? Bitte um Hilfe. Vielen Dank und einen schönen Tag noch!
    Zuletzt geändert von texas; 25.05.2014, 16:04.

    #2
    AW: Frage: Anlage ST ausfüllen

    Zitat von texas Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Werkstatt gemietet
    Das Gebäude wird in diesem Fall vom Vermieter abgeschrieben. Dich betrifft die Abnutzung nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage: Anlage ST ausfüllen

      Die vielen Fragen zeigen, dass ein Steuerberater benötigt wird.

      Das ist nicht die Aufgabenstellung dieses Forums und Laien, die wir zumeist sind, auch gar nicht erlaubt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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