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Volljähriges Kind Freibetrag

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    Volljähriges Kind Freibetrag

    Hallo ElsterForum,

    ich bin grade dabei die Einkommenssteuererklärung für 2013 zu machen. Die vorherigen Jahre sind Problemlos über die Bühne gegangen.
    In 2013 ist mein 1. Kind jedoch komplett volljährig. Ich bin eine Frau, und geschieden.

    Ich nehme Anlage Kind:
    4 IdentifikationsNummer
    5 Name
    6 Geburtsdatum und trage darunter den Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen ein.
    8 vom 01.01 bis 31.12 im Inland, komplett bei mir Zuhause.
    10 Es ist mein leibliches Kind
    11 Den Namen des Vaters - ebenfalls leibliches Kind
    13 und 14 bleiben Leer

    Nun zu den Angaben für ein volljähriges Kind:
    15 bleibt komplett leer, da das Kind weder verheiratet, noch geschieden oder verwittwet ist.
    17 Die Berufsbezeichung und die Dauer (01.09.2011 - 31.08.2014)
    18 - 23 sind leer.
    24 Hat bereits eine Berufausbildung abgeschlossen -> Nein
    25 - 27 dementsprechend leer.
    31 bis 37 ist ebenfalls leer.

    Nun kommt glaube ich das Problem.
    bisher hatte ich immer Nummer 40 angekreutzt. (Wenn ich das ankreuze, gibt es ein Fehler bei der Prüfung, da das Kind ja schon volljährig ist.)

    Kreuze ich 38 an, (Was auch zutreffen könnte, da der Vater keine Unterhaltszahlungen vornimmt), lasse ich die 39 leer, da Unterhaltsleitung nur bis 12 bezahlt wurden.
    Wenn ich nun Prüfe, gib ElsterFormular keinen Fehler aus, aber die Berechnung endet mit "Anlage Kind: Es wurden fälschlicherweise bei einem volljährigen Kind Angaben zu einem minderjährigen Kind gemacht."


    41 - 43 sind leer
    44 und 45 vom 01.01 - 31.12
    46 und 47 Nein
    Der Rest bis 74 ist leer.

    Nun weiß ich überhaupt nicht, wie ich denn das ganze mit dem Kinderfreibetrag zum laufen bekomme!
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Volljähriges Kind Freibetrag

    Hallo,

    du machst eine Erklärung für 2013. Danngehören auch in Zeile 17 Data von 2013.
    Also Kind das ganze Jahr volljährig von 01012013 bis 31122013. Probier mal ob das auf die Schnelle die einzige Ursache war

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Volljähriges Kind Freibetrag

      Hallo,

      Naja, das ist ja in Zeile 17 die Dauer der Berufsausbildung.
      Und diese ist seit dem 01.09 bis 31.08.2014...
      Habe es mal kurz getestet mit 01.01.2013 - 31.12.2013 nur das ändert daran gar nichts.

      Grüße

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        #4
        AW: Volljähriges Kind Freibetrag

        Hallo,

        wenn es sich nur um die Berechnung dreht, dann fülle Zeile 14 aus der andere Elternteil ist verstorben (2012)

        Beim Übertragen machst du dann wieder richtige Angaben

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Volljähriges Kind Freibetrag

          Hallo,

          Es ist ja angegeben das wir schon lange geschieden sind.
          Ich habe nur nun das Problem wie ich die Prüfung sicher durchbekomme, und mir das ganze auch korrekt berechnet wird.
          Es bringt mir ja nichts wenn ich da falsche abgeben mache.
          Ich hab eben nur das Problem,
          Kind Bei mir Zuhause, in Ausbildung, volljährig.
          Wie bekomme ich den Freibetrag trotzdem.
          Die Probleme gibt es doch bestimmt häufiger...


          Liebe Grüße
          Und danke schonmal.

          Kommentar


            #6
            AW: Volljähriges Kind Freibetrag

            Hallo,

            die Angaben zur Scheidung kannst du weglassen. Du machst doch sowieso Einzelveranlagung
            und du sollst ja nur die Angabe - verstorben - zur Berechnung machen. Bei der Übertragung machst du wieder korrekte Angaben

            Gruß FIGUL
            Zuletzt geändert von FIGUL; 25.05.2014, 17:43. Grund: Ergänzung
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Volljähriges Kind Freibetrag

              Hallo,

              Es tut mir sehr leid, es ist das erste mal dass ich Steuer mache.
              Kannst du das genauer erklären mit der einzelveranlagung?

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                #8
                AW: Volljähriges Kind Freibetrag

                Hallo,

                du musst natürlich für die Berechnung den Haken in Zeile 38 entfernen.
                Und keine Angaben in Zeile 11, 12, 13
                Der Fehler bei der Berechnung ist außerdem seit Anfanf des Jahres bekannt.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Volljähriges Kind Freibetrag

                  Hallo,

                  Einzelveranlagung besteht immer für Personen, wie der Name schon sagt, die nicht verheiratet und nicht in einer Lebenspartnerschaft leben.
                  Vereinfacht gesagt für alleLledigen, Geschiedenen, Verwitweten.
                  Die Angabe in Zeile 15 sind bei dir nicht nötig, da du ja schon länger geschieden bist.
                  Ist nur interessant, weil im Jahr der Scheidung die Kosten abgesetzt werden konnten.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Volljähriges Kind Freibetrag

                    Hallo,

                    Es besteht aber noch eine Beziehung zwischen Kind und Vater.
                    Also es ist trotzdem noch sein leibliches Kind.
                    Wenn ich da bei Freibetrag nichts ankreuze, dann bekomme ich halt aber auch keinen Freibetrag angerechnet oder wie ist das denn?

                    Grüße

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                      #11
                      AW: Volljähriges Kind Freibetrag

                      Hallo,

                      du sollst das doch nur so machen, damit die Berechnung läuft. Die Berechnung speicherst du dir ab. Dann füllst du deine Steuererklärung korrekt aus und übermittelst sie. Das geht doch (hast du erwähnt). Ich schrieb, da ist ein Fehler im Programm seit Beginn des Jahres(wurde nicht behoben), der eine Berechnung
                      bei Volljährigkeit und Zeile 38, nicht durchführen kann.Um trotzdem eine Berechnung zu ermöglichen musst du tricksen, aber eben nur zu Berechnungszwecken.
                      Dies darfst du natürlich nicht übermitteln, sondern die korrekte Erklärung

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Volljähriges Kind Freibetrag

                        Danke. Das war's dann erstmal.

                        Grüße!

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